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Staatskanzlei Luzern

Projekt "Finanzreformen 08": Kanton und Gemeinden suchen die Lösung gemeinsam

Luzern (ots)

Im Kanton Luzern stehen mehrere wichtige
finanzpolitische Ereignisse an. Sie haben bedeutsame Auswirkungen auf
die Finanzhaushalte von Kanton und Gemeinden. Es ist im Interesse von
beiden, wenn die Umsetzung dieser Vorhaben geplant und im Absprache
beider Partner abläuft. An drei Veranstaltungen werden die Gemeinden
über die anstehenden Ereignisse und deren Umsetzung informiert
worden.
Die Finanzreformen 08 umfassen insbesondere drei Bereiche mit
Auswirkungen auf Kanton und Gemeinden: Trotz der Ablehnung des
Steuerpaketes des Bundes stehen sowohl auf eidgenössischer wie auf
kantonaler Ebene steuerliche Veränderungen an: Neuauflage der
Familienbesteuerung, Tarifrevision, Unernehmenssteuerreform usw. Wird
die NFA des Bundes bei der Abstimmung vom 28. November 2004
angenommen, hat diese Vorlage massive finanzielle und
organisatorische Auswirkungen auf den Kanton und die Gemeinden.
Ähnlich verhält sich die Situation bei der Aufgabenzuteilung zwischen
Kanton und Gemeinden: Auch dort zeichnen sich grössere Verschiebungen
ab. "Es ist im Interesse aller Beteiligter, dass diese Verschiebungen
der finanziellen Ströme gerecht auf die Partner aufgeteilt werden",
ist Kurt Stalder, Finanzverwalter des Kantons, überzeugt. Damit alle
Bereiche koordiniert ablaufen und eine gerechte Lösung gefunden
werden kann, hat das Finanzepartement unter seiner Leitung das
Projekt "Finanzreformen 08" lanciert.
Gemeinsame Projektorganisation
Herauszufinden, wie im Detail die Finanzen zwischen Kanton und
Gemeinden neu aufgeteilt werden, ist Aufgabe der Projektleitung
"Finanzreformen 08", in der der Kanton und die Gemeinden (Verband
Luzerner Gemeinden VLG) vertreten sind. Der Regierungsrat hat eine
Lösung der finanziellen Verschiebungen über einen Steuerfussabtausch
ausgeschlossen, weil er durch eine solche Lösung das finanzielle
Gleichgewicht zwischen Kanton und Gemeinden bedroht sieht. Zudem wird
eine höhere Gesamtsteuerbelastung im Kanton befürchtet. Für den
Ausgleich der finanziellen Verschiebungen werden Ausgleichstöpfe
bevorzugt: Prämienverbilligung, Heimfinanzierung, Volksschulbildung
und Ergänzungsleistungen.
Gleichzeitige Umsetzung bis 2008
Die NFA des Bundes bringt Verfassungsänderungen, Gesetzes-
anpassungen und neue Verordnungen in über 50 Aufgabengebieten
bei Bund und Kantonen. Neue Rahmengesetze müssen in neue Konzepte mit
Leistungsvereinbarungen und einem Controllingsystem umgesetzt werden.
Nebst den beiden Teilrevisionen des Steuergesetzes im Kanton und
der Aufgabenzuteilung Kanton-Gemeinden laufen auf kantonaler Ebene
weitere Projekte mit finanzpolitischer Relevanz: Totalrevision des
Gemeindegesetzes mit dem neuen Finanzhaushaltsrecht für die
Gemeinden, Einführung der Kostenrechnung für die Gemeinden,
Wirkungsbericht des Finanzausgleichs und die Berechnung der neuen
Volksschulfinanzierung aufgrund effektiver Betriebskosten. Sie alle
haben Querbeziehungen zum Projekt "Finanzreformen 08". Die NFA des
Bundes soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Ziel ist es, auf
diesen Zeitpunkt auch die Aufgabenzuteilung Kanton-Gemeinden unter
Beachtung der Steuergesetzesrevision und der anderen kantonalen
finanzpolitischen Geschäfte umzusetzen. "Es ist ein äusserst
anspruchsvolles Projekt", sagt Kurt Stalder. Er ist sich sicher, dass
die Reorganisation nur gelingen kann, wenn Kanton und Gemeinden ihre
Kräfte bündeln und gemeinsam nach Lösungen suchen.

Kontakt:

Staatskanzlei des Kantons Luzern
Zentraler Informationsdienst
Tel. +41/41/228'6000
E-Mail: infokanton@lu.ch

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