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Staatskanzlei Luzern

Ende des Feuerverbots in Waldgebieten des Kantons Luzern

Luzern (ots)

Nach den teilweise ergiebigen Niederschlägen der
letzten Tage hat sich die Waldbrandgefahr im Kanton Luzern
entschärft. Das Feuerverbot im Wald und am Waldrand wird im gesamten
Kantonsgebiet per sofort aufgehoben. Im Umgang mit offenem Feuer im
Freien ist jedoch weiterhin die entsprechende Vorsicht geboten.
Am 11. August 2003 erliess das Kantonsforstamt nach einer lang
andauernden Trockenperiode für das gesamte Kantonsgebiet ein
Feuerverbot im Wald und in waldnahen Gebieten gestützt auf § 19
Absatz 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 24. August 1999.
Das Kantonsforstamt, die Gebäudeversicherung und die Kantonspolizei
dürfen mit Befriedigung mitteilen, dass die Bevölkerung viel
Verständnis für diese Einschränkung gezeigt hat. Die Gemeinden haben
mit verschiedenen Aktivitäten dazu beigetragen, dass dieses Verbot
eingehalten wurde. Die drohende Gefahr von Waldbränden wurde
allgemein ernst genommen.
Im Kanton Luzern ereigneten sich keine Waldbrände. In einem Fall
entdeckte ein Passant an einer Tanne einen Glimmbrand, der durch
einen Blitzschlag verursacht worden war. Die Feuerwehr konnte diesen
Brand rechtzeitig löschen. Im Übrigen beschränkten sich
Feuerwehreinsätze auf Gebiete ausserhalb des Waldes. In wenigen
Fällen mussten Verstösse gegen das Feuerverbot mit einer Strafanzeige
geahndet werden.

Kontakt:

Kantonsforstamt
Thomas Abt
Stv. Kantonsförster
Tel. +41/41/228'66'94

Gebäudeversicherung
Hans-Peter Spring
Feuerwehrinspektor
Tel. +41/41/227'22'22

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