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Staatskanzlei Luzern

Wilihof, Triengen und Kulmerau auf Fusionskurs

Luzern (ots)

Wilihof, Triengen und Kulmerau werden am 22.
September 2003 über die Fusion abstimmen. Der Vertrag ist
geschrieben, Finanzen, Reorganisation und viele weitere Details sind
geklärt, die Verhandlungen mit dem Kanton sind abgeschlossen. Am
vergangenen Montag wurde nun die Bevölkerung orientiert.
Der Fusionsvertrag regelt das Zusammengehen der drei Gemeinden.
Danach schliessen sich die bisherigen Gemeinden Wilihof und Kulmerau
auf den 1. Januar 2005 als Ortsteile Wilihof und Kulmerau der
fusionierten Gemeinde Triengen an. Die vereinigte Gemeinde Triengen
übernimmt durch Gesamtrechtsnachfolge alle Rechte und Pflichten sowie
das Vermögen samt Aktiven und Passiven der bisherigen Gemeinden
Kulmerau und Wilihof.
Der Gemeinderat der fusionierten Gemeinde Triengen besteht
weiterhin aus 5 Mitgliedern. Nach der Fusion wird es nur noch eine
Schulpflege und eine Rechnungskommission geben, wobei allgemein der
Wunsch besteht, dass die Gemeindeteile in den Kommissionen in
angemessener Form vertreten sein werden. Die Amtsdauer der bisherigen
Behörde- und Kommissionsmitglieder wird, soweit die
Gemeindeversammlungen am 22. September 2003 zustimmen, bis Ende 2004
verlängert.
Das Gesetz zum Finanzausgleich des Kantons Luzern sieht vor, dass
den Gemeinden, die sich bis zum 1. Januar 2009 vereinigen, aus der
Fusion kein Nachteil entsteht. Aus diesem Grund bezahlt der Kanton
2.05 Mio. Franken an die Fusion: In erster Linie für den Ausgleich
der Pro-Kopf-Verschuldung  zwischen Kulmerau/ Wilihof und der
Gemeinde Triengen sowie zur Verhinderung einer Quersubventionierung
bei der Abwasserbeseitigung und für einmalige Kosten im Zusammenhang
mit der Fusion. Der Regierungsrat hat zudem allen fusionswilligen
Gemeinden zugesichert, dass das heutige Kantonsstrassennetz wegen
Gemeindereformen und Fusionen nicht verkleinert wird. Das
Kantonsstrassennetz werde aus diesen Gründen dem Grossen Rat, der
dafür abschliessend zuständig ist, nicht zur Änderung beantragt.
Diese Haltung stiess im Übrigen im Grossen Rat bei der Beantwortung
einer Interpellation auf keinen Widerspruch.

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