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Staatskanzlei Luzern

Qualitätsstandards für Kinderkrippen sowie für die Vermittlung und Begleitung von Tagesfamilien

Luzern (ots)

Der Vorstand des Sozialvorsteher-Verbands des
Kantons Luzern (SVL) hat Qualitätsstandards für Kinderkrippen und
krippenähnliche Einrichtungen und für die Vermittlung und Begleitung
von Tagesfamilien herausgegeben. Der Vorstand SVL misst den
Qualitätsstandards eine grosse Bedeutung bei.
Basis der Qualitätsstandards ist die Pflegekinderverordnung. Die
Qualitätsstandards stützen sich auf entsprechende Standards der
Fachstelle Kinderbetreuung Luzern und wurden durch den Vorstand SVL
auf die Verhältnisse im Kanton Luzern angepasst. Es wurden die
Anforderungen an eine entsprechende Tagesbetreuungseinrichtung oder
einer Vermittlungsstelle formuliert. Sie basieren auf
entwicklungspsychologischen und sozialpädagogischen Erkenntnissen und
orientieren sich an den Bedürfnissen der Kinder.
Der SVL empfiehlt den Vormundschaftsbehörden,
Betriebsbewilligungen von Kinderkrippen und Vermittlungsstellen von
Tagesfamilien an die Einhaltung der vorliegenden Qualitätsstandards
zu koppeln. Das Kantonale Sozialamt macht nämlich seine Stellungnahme
zu Gesuchen um Anstossfinanzierung für familienergänzende
Kinderbetreuung von der Einhaltung der Qualitätsstandards abhängig.
Die beiden Dokumente können über die Internet-Adresse
www.lu.ch/sozialamt, Rubrik Familie/Kinderbetreuung, heruntergeladen
werden.
Die Fachstelle Kinderbetreuung in Luzern, Internet-Adresse
www.fachstellekinder.ch, bietet entsprechende Beratung und
Projektbegleitung an. Vormundschaftsbehörden können die Fachstelle
mit der Abklärung von Betriebsbewilligungen für Krippen und
Schülerhorte gemäss Pflegekinderverordnung beauftragen.

Kontakt:

Andreas Marfurt
Sozialvorsteher
Ebikon
Tel. +41/41/440'04'04
E-Mail: andreas.marfurt@ebikon.ch)

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