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Staatskanzlei Luzern

Anstossfinanzierung für familienergänzende Kinderbetreuung

Luzern (ots)

Seit dem 1. Februar 2003 können Institutionen beim
Bund ein Gesuch um Anstossfinanzierung für familienergänzende
Kinderbetreuung einreichen. Das entsprechende Bundesgesetz und dessen
Verordnung sind in Kraft getreten.
Ziel der Anstossfinanzierung ist die Schaffung von zusätzlichen
Betreuungsplätzen. Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für
familienergänzende Kinderbetreuung beinhaltet ein auf acht Jahre
befristetes Impulsprogramm. Es soll die Schaffung zusätzlicher Plätze
für die Tagesbetreuung von Kindern fördern, damit die Eltern
Erwerbsarbeit bzw. Ausbildung und Familie besser vereinbaren können."
Unterstützt werden Betreuungsangebote, die neu geschaffen werden.
Einrichtungen, die bereits vor Inkrafttretung des Gesetzes bestehen,
erhalten nur dann Finanzhilfen, wenn sie ihr Angebot wesentlich
erhöhen (die bereits bestehenden Plätze werden nicht subventioniert).
Die Mindestvoraussetzungen sowie Höhe und Dauer der Finanzhilfen für
die verschiedenen Angebotstypen sind in der Verordnung geregelt, die
auch das Verfahren festlegt.
Die vollständig ausgefüllten Gesuchsformulare sind direkt beim
Bundesamt für Sozialversicherung (BSV), Zentralstelle für
Familienfragen / Finanzhilfen, Effingerstrasse 20, 3003 Bern,
einzureichen. Das BSV lädt dann den Standortkanton zur Stellungnahme
ein. Der Kanton Luzern wird insbesondere überprüfen, - ob sich die
Institution bereit erklärt hat, die vom Sozialvorsteher-Verband des
Kantons Luzern (SVL) am 29.01.2003 verabschiedeten Qualitätsstandards
einzuhalten; - ob die Standortgemeinde das Gesuch unterstützt; - ob
die im Gesuch gemachten Angaben korrekt sind.
Die relevanten Links (z.B. Gesuchsformulare BSV) und Dokumente
(z.B. Qualitätsstandards SVL) sind auf der Homepage des Kantonalen
Sozialamtes unter der Rubrik "Familie/Kinderbe-treuung" zu finden
(www.lu.ch/sozialamt).
Am 3. April 2003 findet zudem in Luzern eine
Informationsveranstaltung der Zentralschweizer Sozialämter und der
Fachstelle für Kinderbetreuung zum Thema "Anstossfinanzierung für
familienergänzende Kinderbetreuung" statt.

Kontakt:

Lic.iur. Ursula Vincent-Birrer
Kantonales Sozialamt
Luzern
Tel. +41/41/228'58'49 oder
Tel. +41/41/377'07'75
E-Mail: ursula.vincent@lu.ch)

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