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Staatskanzlei Luzern

Das Gesundheits- und Sozialdepartement wartet mit der Vernehmlassung zu einem neuen Gesundheitsgesetz für den Kanton Luzern zu

Luzern (ots)

Das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD)
hat beschlossen, die Vernehmlassung zum neuen Gesundheitsgesetz zu
verschieben, weil zur Zeit das Bundesgesetz über die
Krankenversicherung (KVG) zum zweiten Mal revidiert wird. Auf
Initiative des GSD hatte der Regierungsrat im September 1999 den
Auftrag erteilt, das Luzerner Gesundheitsgesetz total zu revidieren.
Inzwischen liegt ein Gesetzesentwurf mit Erläuterungen vor.
Gesetzesentwurf und Erläuterungen waren vom Gesundheits- und
Sozialdepartement zusammen mit fünf Arbeitsgruppen entwickelt worden.
Gesundheitsgesetz ist revisionsbedürftig
Das geltende Gesundheitsgesetz des Kantons Luzern stammt aus dem
Jahre 1981. Unterdessen hat sich im öffentlichen Gesundheitswesen
Grundlegendes verändert: Das neue Krankenversicherungsrecht, das neue
Heilmittelgesetz und die sieben sektoriellen Abkommen zwischen der
Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft sind in Kraft getreten.
Neue Aspekte brachten auch Empfehlungen der Schweizerischen
Sanitätsdirektorenkonferenz über die Zulassung zu beruflichen
Tätigkeiten im Gesundheitswesen und über die Anstellungsbedingungen
der Kaderärztinnen und -ärzte an den öffentlichen und öffentlich
subventionierten Spitälern. Entscheidende Neuerungen sind ebenso zu
erwarten von der Teilrevision des Bundesgesetzes über die
Freizügigkeit der Medizinalpersonen in der Schweizerischen
Eidgenossenschaft, das in den Jahren 2004/2005 durch das
eidgenössische Medizinalberufegesetz abgelöst werden soll. Weiter
werden die neuen Tarife im Medizinalbereich (Tarmed) auf den 1.
Januar 2004 in Kraft treten.
Die zweite Revision des KVG soll bei der Spitalfinanzierung die
Gleichstellung der öffentlichen und öffentlich subventionierten
Spitälern mit den Privatspitäler bringen. Zudem sollen nicht mehr
Spitäler, sondern Leistungen finanziert werden. Der Nationalrat hat
am 13. Dezember 2002 die Vorlage abgelehnt. Das Geschäft wird im
Frühling 2003 im Ständerat weiterbehandelt.
Schliesslich ist bereits eine dritte KVG-Revision in Arbeit. In
diesem Zusammenhang wird die Einführung eines monistisches
Finanzierungssystems geprüft. Die Einführung dieses System hätte zur
Folge, dass den Spitälern nur noch ein Partner gegenübersteht, der
mit ihnen über die Kosten abrechnet.
Da die künftige Spitalfinanzierung Auswirkungen auf die Frage der
Verselbständigung der öffentlichen Spitäler haben wird, hat das
Gesundheits- und Sozialdepartement die Vernehmlassung des neuen
Gesundheitsgesetzes aufgeschoben.

Kontakt:

Walter Bachmann
Departementssektretär GSD
Tel. +41/41/228'60'83

Dr. Rolf Frick
Leiter Rechtsdienst GSD
Projektleiter
Tel. +41/41/228'60'87

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