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Staatskanzlei Luzern

Gemeindereform 2000+: Aufgabenzuteilung in vollem Gang

Luzern (ots)

Das Finanzhaushaltrecht in Diskussion
Sollen auch die Gemeinden in Zukunft nach
WOV-Grundsätzen geführt werden, d.h. sollen sie für die
Gemeindeaufgaben ein Globalbudget haben? Wie muss ein Budget in
Zukunft aussehen? Wie werden die Kosten  erfasst? Alles Fragen die
nur Insider interessieren? Falsch: Je nach dem werden
Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von solchen Fragen betroffen sein.
Neu sollen ins Finanzhaushaltrecht der Gemeinden die Grundsätze
von WOV (wirkungsorientierte Verwaltungsführung) einfliessen. Die
zentrale Frage dabei: Wie weit soll WOV gehen und soll sie in allen
Gemeinden vorgeschrieben werden? Im Rahmen der Gemeindereform 2000+
hat eine Arbeitsgruppe solche - und viele andere - Fragen bei rund
zwei Dutzend Gemeindevertretern vorgestellt.
WOV flächendeckend?
Die Runde war sich ziemlich einig und stützte die These der
Arbeitsgruppe: "So wenig vorschreiben wie nötig; so viel verlangen,
wie es braucht." Für Offenheit wurde plädiert, der Entscheid für oder
gegen WOV müsse den Gemeinden überlassen werden. Die Stadt Luzern
habe erste Erfahrungen mit WOV gemacht. Der Versuch sei in einigen
Bereichen wieder abgebrochen worden. Abgeraten wurde deshalb davon,
WOV flächendeckend zu verlangen. WOV dürfe nicht zum Selbstzweck
werden, sondern müsse als Führungsinstrument etwas bringen.
Kann Bevölkerung mitreden?
Auch ein WOV-Budget muss von der Bevölkerung angenommen werden.
Kaum ein Problem für Gemeinden mit Parlamenten. Schwierig werde es,
wenn Kostenrechnungen oder Globalbudgets an den Gemeindeversammlungen
beurteilt werden müssten. Die Meinungen in dieser Frage waren
geteilt: Die eine Seite befürchtete eine Überforderung von
Stimmbürgerinnen und -bürgern. Es sei für sie unmöglich, im Detail
eine Beurteilung vorzunehmen. Andere argumentierten: Wenn
Globalbudget, dann müsse es auch die Kontrolle durch den Stimmbürger,
die Stimmbürgerin geben. Durch WOV würden die Zahlen transparenter
und seien einfacher lesbar. Moniert wurde auch der Fachaufwand zur
Einführung von WOV. Die Einen befürchteten, er sei riesig. Andere
glaubten die Angelegenheit mit EDV in den Griff zu bekommen.
Verständnisschwierigkeiten?
In der Diskussion ergab sich ein weiteres Problem: WOV wird
vorwiegend mit Kostenrechnung geführt. Bis heute führen aber haben
die Gemeinden nur eine Finanzbuchhaltung (sog. harmonisiertes
Rechnungsmodell HRM). Es wäre schade, wenn die Gemeinden zukünftig
zwei Sprachen sprechen würden, so eine Meinung. Gerade kleine
Gemeinden seien gezwungen, immer mehr zusammen zu arbeiten und die
Verteilung der Kosten erfolge über die Vollkostenrechnung. Eine
gemeinsame Sprache sei dafür Voraussetzung. Verwiesen wurde auch
darauf, dass die Kosten unter den Gemeinwesen nur mit einer
einheitlichen Kostenrechnung verglichen werden könnten. Dieser
Vergleich werde mit unterschiedlichen Rechnungssystemen quasi
verunmöglicht. Es gab Stimmen, die ein einheitliches Instrument zur
Berechnung der Kosten forderten.
Resultate abwarten
Der Grundtenor war: Der Entscheid über die Einführung von WOV soll
den Gemeinden überlassen werden. Für einen definitiven Entscheid ist
es jetzt noch zu früh. In dieser Frage werden vom erweiterten Projekt
"Kostenrechnung Sempachersee" werden zusätzliche Erkenntnisse
erwartet. Dort führen die Gemeinden Sempach, Eich und Hildisrieden
seit 2001 für ihre Gemeindeverwaltung eine Kostenrechnung; ab 2003
werden zusätzliche acht Gemeinden dieses Kostenrechnungsmodell
anwenden.

Kontakt:

Bernadette Kurmann
Beauftragte Oeffentlichkeitsarbeit Gemeindereform 2000+
Amt für Gemeinden
Bundesplatz 14
6003 Luzern
Tel. +41/41/228'51'48
Fax +41/41/210'14'62
mailto:bernadette.kurmann@lu.ch

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