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Staatskanzlei Luzern

Grossratskommission stimmt neuer Besoldungsordnung mit Änderungen zu

Luzern - Die Staatspolitische Kommission des Grossen Rates (SPK)
stimmt der neuen Besoldungsordnung für das Staatspersonal zu. Sie
schlägt gegenüber dem ursprünglichen Entwurf für die Beratung in der
Juni-Session verschiedene Änderungen vor. Die SPK strebt wie die
Regierung an, dass die neue Besoldungsordnung am 1. Januar 2003 in
Kraft gesetzt werden kann.
Die SPK hat die Vorlage sowie nachträglich vom Finanzdepartement
erarbeitete Varianten an ihrer Sitzung vom 10. Juni unter dem Vorsitz
von Ruedi Amrein (FDP) vorberaten. Die Kommission erachtet die neue
Besoldungsordnung als notwendigen Schritt im Rahmen der Totalrevision
des Personalrechts. Ziele der neuen Ordnung sind eine flexiblere
Reaktion auf Veränderungen des Arbeitsmarktes und eine bessere
Berücksichtigung der Leistungen.
Die Kommission stimmt der Reduktion der Anzahl Lohnklassen von 28
auf 18 und der Reduktion der Anzahl Funktionsgruppen von 6 auf 3 zu.
Korrekturen seien jedoch beim Besoldungsspektrum notwendig. Die
Kommission übernimmt einen Vorschlag des Finanzdepartements, der die
Spanne zwischen Minimal- und Maximallohn vermindert. So soll der
Minimallohn auf 42'900 Franken angehoben werden. Der Maximallohn, den
die Regierung ursprünglich auf 210'000 Franken festlegen wollte,
wurde von der Kommission auf 205'000 Franken zurückgestuft.
Das Ausmass der Erhöhung der Löhne für Regierungsräte,
Oberrichter/Verwaltungsrichter und den Staatsschreiber
(Magistratspersonen) war im Vorfeld der Kommissionsberatung
umstritten. Die Kommission führte eine sachbezogene Diskussion. Sie
teilt die Auffassung der Regierung, wonach die Löhne der Magistraten
grundsätzlich nicht unabhängig von jenen des Staatspersonals
festgelegt werden sollen. Es müsse vermieden werden, dass die
obersten Kadermitarbeiter der Verwaltung mehr verdienen könnten als
die Regierungsmitglieder. Auch dürften nicht politische
Tagesüberlegungen in die Bestimmung der Gehälter der obersten
Behörden im Kanton einfliessen.
Um einerseits einen sprunghaften Anstieg der Behördenbesoldungen
zu vermeiden und andererseits der mit den Amtsjahren zunehmenden
Erfahrung Rechnung zu tragen, beantragt die Kommission eine Anpassung
der Besoldungsordnung für die Magistratspersonen. Danach sollen die
Behördenbesoldungen zunächst nur wenig über der heutigen Besoldung
festgelegt werden. Nach dem Antrag der Kommission wird der Lohn
jährlich um einen Prozentpunkt erhöht, bis er nach acht Amtsjahren
das Maximum erreicht hat.
Nach Auffassung der Kommission wird mit den beantragten Änderungen
die Kritik an der ursprünglichen Vorlage berücksichtigt. Ungeachtet
des Termindrucks müsse angestrebt werden, dass die neue
Besoldungsordnung auf den 1. Januar 2003 in Kraft treten kann. Dies
ist nötig, damit einerseits bestehende Übergangsregelungen für
einzelne Personalbereiche abgelöst und andererseits dringende
strukturelle Anpassungen im Besoldungssystem vorgenommen werden
können.
Die neue Besoldungsordnung wird in der Juni-Session des Grossen
Rates behandelt.

Kontakt:

Kommissionspräsident Ruedi Amrein
Tel. +41/79/299'37'42

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