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Staatskanzlei Luzern

Subventionierung des Kultur- und Kongresszentrums Luzern: Bundesgericht tritt auf Beschwerde des Grünen Bündnisses nicht ein

Luzern (ots)

Das Bundesgericht ist auf die Stimmrechtsbeschwerde
des Grünen Bündnisses betreffend Subventionierung des Kultur- und
Kongresszentrums Luzern (KKL) durch den Kanton Luzern nicht
eingetreten. Es hat zudem festgestellt, dass die Volksrechte gewahrt
wurden.
Mit Beschluss vom 5. Dezember 2000 hatte der Regierungsrat -
gestützt auf das Dekret über die Subventionierung des KKL - 2,786
Mio. Franken als gebundene Mehrausgabe bewilligt. Der Grosse Rat
genehmigte am 25. Juni 2001 die Schluss-abbrechnung über die
Subventionierung des KKL, in der diese Mehrausgabe enthalten ist.
In der Folge hat das Grüne Bündnis am 23. August 2001 beim
Bundesgericht eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht und die
Aufhebung dieser Genehmigung verlangt. Mit der Beschwerde wollte das
Grüne Bündnis die Durchführung einer Volksabstimmung über die
Mehrausgabe erreichen.
Das Bundesgericht ist auf die Beschwerde nicht eingetreten, weil
die Genehmigung einer Schlussabrechnung mit einer
Stimmrechtsbeschwerde nicht angefochten werden kann. Den Ausführungen
des Bundesgerichts ist im übrigen zu entnehmen, dass die Rechte der
Stimmberechtigten im Zusammenhang mit der Bewilligung der Mehrausgabe
nicht verletzt worden sind.

Kontakt:

Staatskanzlei Luzern, Tel. +41 41 228 6000.

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