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Staatskanzlei Luzern

Neues Stipendiengesetz geht in die Vernehmlassung

Luzern (ots)

Der Regierungsrat schickt das neue Gesetz über die
Ausbildungsbeträge (Stipendiengesetz) in eine breite Vernehmlassung.
Es soll das bestehende Gesetz aus dem Jahre 1990 ersetzen und u.a.
Neuerungen im kantonalen Bildungswesen aufnehmen.
Das geltende Stipendiengesetz aus dem Jahre 1990 soll total
revidiert werden. Hauptziele der Revision sind die Anpassung an die
bildungspolitischen Entwicklungen der letzten Jahre (u.a.
Berufsmatura, Fachhochschulen, Universität), die Gleichbehandlung der
schulischen und beruflichen Ausbildungswege, die Förderung des
lebenslangen Lernens und die Anpassung an die neue
Steuergesetzgebung. Zudem sollen die Verfahren und Abläufe
vereinfacht werden und mehr Handlungsspielraum für besondere
Einzelfälle geschaffen werden.
Der Gesetzesentwurf sieht eine neue Systematik der
beitragsberechtigten Ausbildungen vor, die sich an die bestehende
Bildungsgesetzgebung anlehnt. Grundsätzlich wird die Form der
Ausbildungsbeiträge (Stipendien und Darlehen) beibehalten. Für die
Gewährung von Beiträgen ist künftig entscheidend, auf welcher Stufe
eine Ausbildung erfolgt, und ob es sich um die erste, zweite oder
dritte Ausbildung handelt.
Auf der Sekundarstufe II (Berufslehre, Gymnasium) sollen künftig
ausschliesslich Stipendien ausgerichtet werden, während auf der
Tertiärstufe (Universität, Fachhochschule, Höhere Fachschule,
Berufsprüfungen usw.) sowohl Stipendien als auch Darlehen gewährt
werden. Für Ausbildungen auf der Quartärstufe (Weiterbildung) werden
nur noch Darlehen gewährt. Auf eine Altersgrenze soll verzichtet
werden.
Generell ist eine massvolle Erhöhung der Stipendienausgaben
vorgesehen, namentlich durch die Anpassung der anerkannten
Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten an die heutigen Realitäten. Der
Kanton Luzern nahm bisher im interkantonalen Vergleich einen der
letzten Plätze ein. Insbesondere dieser Punkt wurde in den letzten
Jahren in verschiedenen parlamentarischen Vorstössen kritisiert.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis Ende Februar 2002.
Voraussichtlich im Sommer 2002 soll das neue Stipendiengesetz dem
Grossen Rat zur Beratung und Genehmigung unterbreitet werden.

Kontakt:

Josef Widmer, Vorsteher Amt für Berufsbildung, erreichbar heute
Donnerstag, 6. Dezember 2001 von 15.30-17.00 Uhr unter Tel. Nummer
+41 79 681 44 05.

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