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Staatskanzlei Luzern

Strassenverkehrsamt erhebt weniger Gebühren

Luzern (ots)

Ab 1. Januar 2002 sind die Gebühren für die
Dienstleistungen des kantonalen Strassenverkehrsamtes in einer
einzigen Verordnung geregelt. Diese orientiert sich am effektiven
Zeitaufwand für die Führer-, Fahrzeug- und Schiffsprüfungen und
schafft gegenüber der Kundschaft mehr Kostentransparenz. Insgesamt
bewirkt die neue Gebührenverordnung eine finanzielle Entlastung der
Gebührenpflichtigen. Die erwarteten Mindereinnahmen betragen rund
250'000 Franken jährlich. Die Prüfung eines Personenwagens kostet so
beispielsweise neu Fr. 67.- (bisher Fr. 70.-), ein
Kontrollschilderpaar neu Fr. 40.- (bisher Fr. 50.-). Einzelne
Dienstleistungen wurden gemessen am Aufwand bisher zu günstig
verrechnet. Die Führerprüfung für Personenwagenlenker kostet z.B.
deshalb neu Fr. 120.- (bisher Fr. 110.-).
Vom Pauschal- zum Stundentarif
Das Strassenverkehrsamt erprobt seit 1996 die Instrumente der
Wirkungsorientierten Verwaltung (WOV). Zu den Elementen von WOV
gehören sowohl die differenzierte Kosten- und Leistungsberechnung wie
die Kundenorientierung. Aus diesen beiden Blickwinkeln wurde die
bisherige Gebührenverordnung überprüft. Einerseits liegen heute die
Kosten und Erlöse je Dienstleistungsprodukt vor, anderseits erbrachte
im Frühjahr 2001 eine Kundenberatung durch das Institut für Betriebs-
und Regionalökonomie der Hochschule für Wirtschaft, Luzern, dass die
pauschalisierten Gebühren des Strassenverkehrsamtes von 40 Prozent
der Befragten als zu hoch empfunden werden.
Ausgehend von diesen beiden Ergebnissen erarbeitete das
Strassenverkehrsamt zuhanden des Regierungsrates eine neue, sich am
effektiven Zeitaufwand orientierende Gebührenverordnung für die
Bereiche Strassenverkehr und Schifffahrt.
Art der Dienstleistung 
   (Beipiele aus der Gebührenverordnung)             jetzt    neu
Technische Theorieprüfung für
   Chauffeure und Taxifahrer                           80.-   50.-
Bearbeitung Lernfahrausweisgesuch
   und Abgabe Ausweis                                  90.-   80.-
Ausstellen zweiter Lernfahrausweis                  90.-   50.-
Umschreibung ausserkantonaler Ausweis               50.-   30.-
Umschreibung ausländischer Führerausweis
   (EU/EFTA Staaten)                                  100.-   80.-
Nachträglicher Eintrag
   „Halterwechsel verboten" und dessen Löschung         0.-   30.-
Kontrollschilder-Paar                               50.-   40.-
Einzel-Kontrollschild, hinteres Schild              30.-   25.-
Vorderes Kontrollschild                             20.-   15.-
Gesuchsbearbeitung Übertragung Kontrollschilder      0.-   50.-
Schriftliche Halterauskünfte                         8.-   10.-
Erstmalige Erteilung einer Sonderbewilligung        50.-   60.-
Wasserskifahrbewilligung auf dem Sempachersee       60.-   50.-
Jährliche Erneuerung der Wasserskifahrbewilligung   30.-   20.-
Befristete Zulassung ausländischer Schiffe          50.-   80.-
An der Medienorientierung vom Donnerstag, 29. November, stellten
Kurt Kaelin, Chef des Strassenverkehrsamtes, Toni Schwab, Chef
Verkehrsprüfung, und Bruno Zihlmann, Chef Verkehrszulassungen, die
neue Gebührenverordnung vor. Gleichzeitig informierten sie über die
weiteren Ergebnisse der Kundenbefragung und über das neue
Informatiksystem VIACAR des Strassenverkehrsamtes. Dieses wird ab
Anfang 2003 eingesetzt. Es deckt alle künftigen Anforderungen ab wie
beispielsweise die Einführung des Führerausweises im
Kreditkartenformat oder des elektronischen Versicherungsausweises
sowie die Reservation von Fahrzeug- oder Führerprüfungsterminen via
Internet.

Kontakt:

Kurt Kaelin
Chef Strassenverkehrsamt
Tel. +41 41 318 1992
E-Mail: kurt.kaelin@lu.ch

Toni Schwab
Chef Verkehrsprüfung
Tel. +41 41 318 1868
E-Mail: toni.schwab@lu.ch

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