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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Technische Entwicklungen verändern Lärmschutz

Bern (ots)

Beim zivilen Schiesslärm, dem Schallschutz an Gebäuden
und den Lärmberechnungen soll die Lärmschutz-Verordnung den heutigen 
Anforderungen angepasst werden. Das UVEK hat die Änderungen in 
Anhörung geschickt.
Die Lärmschutz-Verordnung wird in folgenden Punkten revidiert: • 
Beurteilung des Lärms des zivilen Schiesswesens künftig nach 
Waffenkategorien, nicht mehr nach Schussdistanzen. Damit fallen neu 
auch kleinkalibrige Waffen, die für kürzere Distanzen verwendet 
werden, unter die Beurteilung. Sanierungsfrist für 
Kleinkaliber-Schiessanlagen bis 1. Dezember 2011.
• Beim Schallschutz werden die Schalldämmwerte verschärft und an den 
Stand der Technik heutiger Fenster angepasst.
• Die Berechnungsverfahren für Lärm sind künftig nicht mehr in der 
Lärmschutz-Verordnung festgeschrieben, sondern werden jeweils gemäss 
neuestem Wissensstand durch das BUWAL festgelegt.
Die Anhörung der Änderungen der Lärmschutz-Verordnung dauert bis am 
31. August 2005.
Bern, 15. Juni 2005
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
•	Hans Bögli, Abteilung Lärmbekämpfung BUWAL, Tel. 031 322 93 
70
•	Marc-Herman Schaffner, Abteilung Lärmbekämpfung BUWAL, Tel. 
031 322 68 79
Beilagen: 
•	Änderung der Lärmschutz-Verordnung LSV
•	Erläuternder Bericht zur Änderung der Lärmschutz-Verordnung 
LSV
Die Beilagen sind zu finden unter: 
http://www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20050615/01170/index.html

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