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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

UVEK - CO2-Abgabe auf Brennstoffe – bei Treibstoffen Klimarappen "auf Probe"

Bern (ots)

Ab 2006 soll auf fossilen Brennstoffen eine CO2-Abgabe
erhoben werden. Bei den Treibstoffen erhält die Wirtschaft mit einem 
freiwilligen Klimarappen die Chance, einen substantiellen Beitrag 
zur Senkung des CO2-Ausstosses zu leisten. Wenn der Klimarappen bis 
Ende 2007 nicht genügend wirkt, dann wird die CO2-Abgabe auch auf 
Benzin eingeführt. Diese Stossrichtung zur Erreichung der 
gesetzlichen vorgeschriebenen Klimaziele bestimmte der Bundesrat am 
Mittwoch. Das UVEK muss nun die Details ausarbeiten und verschiedene 
offene Fragen klären. Die entsprechende Botschaft wird dem Bundesrat 
vor der Sommerpause unterbreitet werden.
Am 20. Oktober 2004 hatte der Bundesrat eine Vernehmlassung über 
vier Varianten zur Umsetzung des CO2-Gesetzes eröffnet. Drei davon 
enthielten eine CO2-Abgabe, eine setzte allein auf einen 
freiwilligen Klimarappen. In der Vernehmlassung, die bis zum 20. 
Januar 2005 dauerte, gingen die Meinungen weit auseinander. Es 
zeigte sich aber, dass eine Mehrheit die bei Variante 1 bis 3 
vorgesehene CO2-Abgabe auf Brennstoffen (vgl. Faktenblatt 1) 
unterstützt; bei den Treibstoffen ergab sich hingegen keine 
eindeutige Mehrheit zugunsten von CO2-Abgabe oder Klimarappen.
Der Bundesrat hat heute aufgrund der Vernehmlassungsresultate 
einerseits eine CO2-Abgabe auf Brennstoffe beschlossen. Ab dem Jahr 
2006 soll eine Abgabe von 35 Franken pro Tonne erhoben werden, das 
entspricht ca. 9 Rappen pro Liter Heizöl. Andererseits hat er sich 
entschieden, bei den Treibstoffen einem freiwilligen Klimarappen 
eine Chance zu geben. Diese Chance ist befristet: Kommt der 
Klimarappen bis Ende 2007 nicht zustande oder erbringt er nicht die 
nötige Wirkung, will der Bundesrat auch auf Benzin eine CO2-Abgabe 
einführen; dabei besteht die Möglichkeit, den Diesel von der Abgabe 
zu befreien.
CO2-Abgabe wird rückverteilt Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen ist 
keine Steuer, sondern eine Lenkungsabgabe, deren Erträge an die 
Bevölkerung und die Wirtschaft zurückfliessen. Die Bevölkerung 
erhält via Krankenkassen jährlich 46 Franken pro Kopf zurück. Davon 
profitieren alle, die mit Energie sparsam umgehen, insbesondere aber 
auch mittlere und untere Einkommensschichten mit Kindern. Bei der 
Wirtschaft erfolgt die Rückverteilung proportional zur 
AHV-Lohnsumme. Unternehmen, deren Wettbewerbsfähigkeit infolge der 
Abgabe beeinträchtigt wird, können sich befreien lassen, wenn sie 
eine Verpflichtung zur betriebseigenen CO2-Reduktion abschliessen. 
Dank der Möglichkeit zur Abgabebefreiung ist die 
Umverteilungswirkung der Abgabe vom gewerblich-industriellen hin zum 
wenig energieintensiven Dienstleistungssektor bescheiden.
Wettbewerbsabrede im öffentlichen Interesse Da es sich beim 
Klimarappen um eine freiwillige Massnahme handelt, darf der Bund 
weder Höhe des Preiszuschlags noch Verwendung der Einnahmen 
beeinflussen, die auf 70 Mio. Franken pro Jahr geschätzt werden. Die 
Initianten des Klimarappens beabsichtigen, für diese Aufgaben eine 
unabhängige Stiftung zu gründen. Gemäss Angaben der Initianten sind 
als inländische Massnahmen die Förderung von Biotreibstoffen und die 
Sanierung von Gebäuden vorgesehen. Den überwiegenden Zielbeitrag 
soll der Zukauf von ausländischen CO2- Zertifikaten erbringen (vgl. 
Faktenblatt 4 zu flexiblen Mechanismen).
Die Wettbewerbskommission (WEKO) hat den Klimarappen als 
Wettbewerbsabrede eingestuft. Bei der geplanten Lösung ist der 
Bundesrat der Auffassung, dass eine solche Abrede im öffentlichen 
Interesse und deshalb zulässig ist. Langfristige Wirkung positiv für 
Wirtschaft Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen bietet nach Einschätzung 
des Bundesrats den Vorteil breiter und langfristiger Preisanreize, 
die auch hinsichtlich weiterer Reduktionsziele nach dem Kyoto- 
Zielhorizont von 2012 wirken. Das ergibt für die Wirtschaft 
verlässliche Rahmenbedingungen. Die volkswirtschaftlichen 
Auswirkungen dürften gar leicht positiv sein. Gleichzeitig mit den 
CO2-Emissionen werden andere Schadstoffe und damit die 
Gesundheitskosten gesenkt. Die Abgabe wird auch positive Effekte auf 
Innovation und technologischen Fortschritt haben. Die Schweiz, deren 
Wirtschaft in grossem Masse vom Einfallsreichtum und der Kapazität 
kleiner und mittlerer Unternehmen abhängt, verfügt in dieser 
Hinsicht über ein grosses Entwicklungspotenzial, welches ihr auch 
Märkte im Ausland erschliessen könnte.
Weiteres Vorgehen Die vom Bundesrat skizzierte Lösung wirft eine 
Reihe von praktischen Fragen auf, die einer vertieften Abklärung 
bedürfen. Das UVEK wurde deshalb beauftragt, einen Vorschlag zur 
praktischen Umsetzung auszuarbeiten und dem Bundesrat vor der 
Sommerpause eine Botschaft zu unterbreiten.
Bern, 23. März 2005
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
Pressedienst UVEK, 031 322 55 11
Philippe Roch, Direktor BUWAL, 079 277 51 88
Bruno Oberle, Vize-Direktor BUWAL, 079 687 11 65
Arthur Mohr, Chef Abteilung Ökonomie und Forschung BUWAL, 079 687 
11 69
Beilagen:
-	Kasten "Weitere Massnahmen sind nötig"
-	Faktenblatt 1: Zusammenfassung Vernehmlassungsergebnisse
-	Faktenblatt 2: CO2-Abgabe: ein Anreiz – aber keine Steuer
-	Faktenblatt 3: Klimarappen als freiwillige Massnahme der 
Erdölindustrie
-	Faktenblatt 4: Umsetzung der flexiblen Mechanismen des 
Kyoto-Protokolls
-	Faktenblatt 5: Entwicklung der CO2-Emissionen in der Schweiz
-	Bericht Auswertung Vernehmlassung
Weitere Massnahmen sind nötig Klimaexperten erwarten bis Ende dieses 
Jahrhunderts eine globale Erwärmung zwischen 1,4 und 5,8 Grad 
Celsius. Diese ist nach heutigem Wissenstand vor allem auf den 
massiven Anstieg der Treibhausgase (insbesondere CO2) 
zurückzuführen. Zur Eindämmung der Klimaerwärmung wurde 1992 von der 
internationalen Staatengemeinschaft die Klimakonvention und 1997 das 
Kyoto- Protokoll verabschiedet. Letzteres ist am 16. Februar in 
Kraft getreten und damit völkerrechtlich verbindlich.
Von der Schweiz ist das Protokoll im Sommer 2003 ratifiziert worden. 
Es verlangt für die Periode 2008 bis 2012 gegenüber 1990 die 
Reduktion der Treibhausgase um acht Prozent. Diese Verpflichtung ist 
seit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls am 16. Februar 2005 
völkerrechtlich verbindlich. Das Kyoto-Protokoll verlangt von den 
Vertragsstaaten, spätestens im Jahr 2005 über weiter gehende 
Reduktionsverpflichtungen zu verhandeln.
Kernstück der Umsetzung der Klimapolitik in der Schweiz ist das vom 
Parlament beschlossene CO2-Gesetz, das den fossilen Energieverbrauch 
senken will. Dies entspricht in etwa 80 Prozent der gesamten 
Treibhausgasemissionen der Schweiz; jährlich werden rund 40 Mio. 
Tonnen davon ausgestossen (siehe Faktenblatt 5, Entwicklung der 
CO2-Emissionen in der Schweiz).
Das Reduktionsziel von 10 Prozent oder 4 Mio. Tonnen für diese 
Emissionen bis 2010 gegenüber 1990 steht damit im Einklang mit der 
Kyoto-Verpflichtung der Schweiz.
Zusätzlich zum Gesamtziel sind CO2-Ziele für Brennstoffe (minus 15 
Prozent) und Treibstoffe (minus 8 Prozent) fixiert. Gemäss 
aufdatierten Modellrechnungen von Prognos (siehe unten) gehen die 
Emissionen bis 2010 bei den Brennstoffen immerhin um 11,4 Prozent 
zurück, während sie bei den Treibstoffen voraussichtlich um 7,9 
Prozent ansteigen. Ohne weitere Massnahmen bleibt gesamthaft eine 
Ziellücke von 2,5 Mio. Tonnen (vgl. Faktenblatt 5, Entwicklung der 
CO2-Emissionen in der Schweiz).
Der Prognos Bericht "Energieperspektiven Schweiz 2035. 
Bundesvarianten zur Umsetzung des  Gesetzes" vom 15.02.2005 ist 
abrufbar unter http://www.energie-schweiz.ch

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