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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Chemikalien: Genf und Rom erhalten den Zuschlag für den Sitz des ständigen Sekretariats der Rotterdam Konvention

Bern (ots)

Das ständige Sekretariat der Rotterdam Konvention wird
seinen Doppelsitz in Genf und Rom haben. Dies hat die erste 
Vertragsparteienkonferenz der Konvention beschlossen. "Für die 
Konvention ist dieser Entscheid äusserst positiv, denn er ermöglicht 
die Zusammenarbeit mit den anderen in Genf ansässigen Konventionen 
und internationalen Organisationen. Die Schweiz fühlt sich geehrt 
durch das Vertrauen, das ihr von den Vertragsparteien 
entgegengebracht wird", erklärte Staatssekretär und BUWAL-Direktor 
Philippe Roch, der den Vorsitz der ersten Vertragsparteienkonferenz 
innehatte.
Damit wird die Rolle Genfs als Kompetenzzentrum der internationalen 
Umweltpolitik – insbesondere in den Bereichen Chemikalien und 
Abfälle – gestärkt. Die ständigen Sekretariate der Rotterdam- 
Konvention, der Basler Konvention (Ausfuhr gefährlicher Abfälle) und 
das Interimssekretariat der Stockholm-Konvention über persistente 
organische Schadstoffe (POPs) werden weiterhin die Synergien nutzen 
können, die das Internationale Haus der Umwelt in Genf als 
gemeinsamer Standort bietet. Aber auch mit anderen bedeutenden 
Organisationen, die sich mit Chemikalien befassen und ihren Sitz in 
Genf haben, wird die Zusammenarbeit erleichtert, namentlich mit der 
Weltgesundheitsorganisation (WHO), der Internationalen 
Arbeitsorganisation (ILO) und der Welthandelsorganisation (WTO). Für 
Pestizide ist die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der 
Vereinten Nationen (FAO) die zuständige Institution.
Anlässlich der Vertragsparteienkonferenz wurden 14 neue Substanzen 
in die Liste der durch die Konvention geregelten Stoffe aufgenommen, 
darunter beispielsweise verschiedene Asbest- Erzeugnisse, die in der 
Schweiz wie auch in mehreren europäischen Ländern auf Grund ihrer 
Krebs erregenden Wirkung verboten sind. "Die Beschlüsse sind sehr 
konstruktiv und bilden eine gute Ausgangslage für die künftigen 
Arbeiten im Rahmen der Konvention", erläuterte Philippe Roch 
anlässlich einer Pressekonferenz.
Die Rotterdam Konvention regelt die Ein- und Ausfuhr von höchst 
gefährlichen Pestiziden und Chemikalien. Die Substanzen, die im 
Anhang zur Konvention aufgelistet sind, dürfen nur exportiert 
werden, wenn das einführende Land zuvor gebührend über die möglichen 
Gefahren dieser Substanzen informiert wurde und seine Zustimmung in 
Kenntnis der Sachlage gegeben hat (engl. Prior Informed Consent, 
PIC). Die so genannte PIC-Liste umfasst neu 30 Pestizidpräparate und 
11 Chemikalien.
Bern, 24. September 2004
UVEK Eidgenössisches Departement 	EDA Eidgenössisches
für Umwelt, Verkehr, Energie und        Departement für aus-
Kommunikation                           wärtige Angelegenheiten
Presse- und Informationsdienst 		Presse- und
                                        Informationsdienst
Auskünfte: 
•	Philippe Roch, Staatssekretär, Direktor des BUWAL, Tel. 079 
371 62 82 
•	Bertrand Louis, Botschafter, Chef der Gaststaatabteilung, 
Ständige Mission der Schweiz beim Büro der Vereinten Nationen und 
bei den anderen internationalen Organisationen in Genf, Tel. 079 
301 70 46

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