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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Chemikalien: Erste Konferenz der Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens in Genf

Bern (ots)

Ab nächsten Montag werden sich in Genf rund 450
Delegierte aus über 100 Ländern zur ersten Konferenz der 
Vertragsparteien des Rotterdamer Übereinkommens versammeln. Die 
Konvention regelt die Ein- und Ausfuhr der gefährlichsten 
Chemikalien, um so deren Umwelt- und Gesundheitsrisiken weltweit 
einzudämmen. Vorsitzender der Konferenz ist Staatssekretär und 
BUWAL-Direktor Philippe Roch. Bundesrat Moritz Leuenberger wird sich 
am 23. September für den ministeriellen Teil in Genf einfinden. Der 
Entscheid über den Sitz des Sekretariates der Konvention wird am 
darauf folgenden Tag getroffen. Genf und Rom bewerben sich gemeinsam 
um den Sitz des Sekretariats.
Laut den Bestimmungen der Konvention ist die Ausfuhr bestimmter 
gefährlicher Pestizide und Chemikalien nicht mehr gestattet ohne die 
vorherige Zustimmung nach Inkenntnissetzung des Einfuhrlandes (Prior 
Informed Consent, PIC). Das Ausfuhrland muss dem Einfuhrland 
sämtliche für einen Entscheid erforderlichen Informationen zur 
Verfügung stellen. 22 Pestizide und 5 Chemikalien sind gegenwärtig 
Gegenstand des PIC-Verfahrens (siehe Kasten 1). Anlässlich der 
ersten Vertragsparteienkonferenz wird die Liste mit weiteren 
chemischen Stoffen ergänzt werden.
Die Konvention ist ein bedeutender Teil des Systems, das die 
internationale Gemeinschaft zur Regelung des Umgangs mit Chemikalien 
eingeführt hat. Sie trägt zur Verminderung der Umwelt- und 
Gesundheitsrisiken bei und schützt die Anwender von Chemikalien in 
Landwirtschaft und Industrie sowie die Konsumentinnen und 
Konsumenten in Entwicklungsländern.
Gemeinsame Kandidatur von Genf und Rom Anlässlich der Konferenz wird 
auch über den Sitz des ständigen Sekretariats der Konvention 
entschieden. Seit 1998 haben Genf und Rom das Sekretariat 
interimistisch geführt und präsentieren nun eine gemeinsame 
Kandidatur. Auch Bonn hat eine Bewerbung eingereicht.
Die schweizerische und die italienische Regierung würden es 
begrüssen, wenn der Doppelsitz des Sekretariats weiterhin in Genf 
und Rom angesiedelt bliebe. Sie sähen darin ein Zeichen für den 
Willen der internationalen Gemeinschaft, die Synergien zwischen den 
Organisationen zu fördern und die Kohärenz unter den internationalen 
Abkommen zu optimieren.
Die in den vergangenen fünf Jahren gemachten Erfahrungen beweisen in 
der Tat, dass der Doppelsitz eine gangbare und effiziente Lösung 
darstellt. Die Umweltaspekte werden in Genf behandelt. Das 
Interimsekretariat ist dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen 
(UNEP) angegliedert und im Internationalen Haus der Umwelt 
untergebracht. Nebst UNEP sind dort noch weitere auf 
Chemikalienmanagement spezialisierte Organisationen ansässig: das 
Sekretariat der Basler Konvention (Ausfuhr gefährlicher Abfälle), 
das Interimsekretariat der Stockholm-Konvention über persistente 
organische Schadstoffe (POPs) sowie UNEP-Chemikalien. Der Bereich 
Landwirtschaft wird in Rom betreut, wo das interimistische 
Sekretariat an die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der 
Vereinten Nationen (FAO) angeschlossen ist. Ein kleines Team genügt 
also, um auf wirksame Weise die Zielerreichung der Konvention 
voranzubringen.
Bundesrat Moritz Leuenberger wird am 23. September, dem ersten Tag 
des ministeriellen Teils der Konferenz, in Genf anwesend sein. Für 
den 24. September ist im Anschluss an den Entscheid über die 
Zuteilung des Sekretariatssitzes eine Pressekonferenz vorgesehen 
(siehe Konferenzprogramm und Medieneinladung in der Beilage).
Bern, 14. September 2004
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
Presse- und Informationsdienst UVEK, Tel. 031 325 55 11
Philippe Roch, Staatssekretär, Direktor des BUWAL, Tel. 031 322 93 
01
Beat Nobs, BUWAL, Chef der Abteilung Internationales, Tel. 031 322 
93 23
Georg Karlaganis, BUWAL, Chef der Abteilung Stoffe, Boden 
Biotechnologie, Tel. 031 322 69 55
Internet
Website der Rotterdam Konvention über das Verfahren der vorherigen 
Zustimmung nach Inkenntnissetzung für bestimmte gefährliche 
Chemikalien sowie Pestizide: http://www.pic.int/
Website des Internationalen Hauses der Umwelt in Genf: 
http://www.environmenthouse.ch
Kasten : Die Substanzen auf der PIC-Liste Die Rotterdam Konvention 
gilt für die in den jeweiligen Staaten der Vertragsparteien 
verbotenen oder streng geregelten Chemikalien sowie für 
hochgefährliche Pestizidpräparate. Exporte solcher 
Industriechemikalien oder Pestizide müssen dem Importland 
angekündigt werden.
Ausserdem sind zurzeit 22 Pestizide und 5 Industriechemikalien in 
der Konvention aufgeführt, deren Export nur nach vorheriger 
Zustimmung nach Inkenntnissetzung (prior informed consent, PIC) des 
importierenden Vertragsparteienstaates gestattet ist. Dazu gehören: 
- das Insektizid DDT oder die in Transformatoren und Kondensatoren 
eingesetzten polychlorierten Biphenyle (PCB), welche sich in der 
Umwelt anreichern und die Fortpflanzungsfähigkeit vieler Organismen 
beeinträchtigen können; - das Krebs erzeugende Asbest und die 
hochtoxischen Quecksilberverbindungen; - gewisse 
Pflanzenschutzmittel wie Parathion, welche bei unzureichendem Schutz 
des Anwenders schwere Vergiftungen hervorrufen.
Tagungsprogramm Die Erste Vertragsparteienkonferenz zur Rotterdam 
Konvention findet vom 20. bis 24. September 2004 im Centre 
International de Conférences de Genève (CICG) in Genf statt. • 
Montag, 20. September: Eröffnung der Konferenz durch Philippe Roch, 
Staatssekretär und Direktor des BUWAL • Donnerstag, 23. September: 
Eröffnung des ministeriellen Teils der Konferenz durch Bundesrat 
Moritz Leuenberger • Freitag, 24. September: Entscheid der Parteien 
über den Standort des Sekretariates. Ende der Konferenz. 
Einladung zur Pressekonferenz Im Anschluss an die Abstimmung über 
das Sekretariat der Konvention findet eine Pressekonferenz im 
Beisein der Schweizer Delegation statt: Freitag, 24. September 2004, 
von 13 bis 14 Uhr im CICG, Saal der Schweizer Delegation. Thema: 
Reaktion auf die Konferenz und Bilanz. Sie sind herzlich zur 
Teilnahme eingeladen. Für nicht bei den Vereinten Nationen 
akkreditierte Journalistinnen und Journalisten ist eine Anmeldung 
erforderlich. Bitte kündigen Sie Ihre Teilnahme bis Donnerstag, 16. 
September 2004 an.
Auskünfte und Anmeldungen: 
Elisabeth Maret, BUWAL, Informationsbeauftragte, Tel. 031 323 28 69 
mailto:elisabeth.maret@buwal.admin.ch / während der Konferenz: 079 
371 62 82 
Lageplan des CICG : http://www.cicg.ch/f/access.asp#

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