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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Biber-Management in der Schweiz

Bern (ots)

Bern, 19. März 2004
Damit das Überleben des Bibers in der Schweiz gesichert werden kann, 
müssen seine natürlichen Lebensräume besser vernetzt werden. 
Gleichzeitig sind allfällige Schäden in der Land- und 
Forstwirtschaft auf ein Minimum zu reduzieren. Dies sind die 
Hauptstossrichtungen des vom BUWAL in Zusammenarbeit mit den 
Kantonen und den betroffenen Kreisen ausgearbeiteten Konzepts Biber 
Schweiz. Die entsprechenden Bestimmungen treten heute in Kraft.
Gegenwärtig leben in der Schweiz zwischen 400 und 500 Biber, die 
meisten von ihnen im Mittelland. Diese Zahl sichert jedoch das 
langfristige Überleben der Nager nicht. Um das national und 
international geschützte Tier zu fördern, hat das BUWAL eine 
Vollzugshilfe entwickelt. Während der Vernehmlassung im vergangenen 
Sommer stiess das Konzept Biber Schweiz sowohl bei den Kantonen als 
auch bei den betroffenen Kreisen auf breite Unterstützung.
Als Erbauer von Kanälen und Dämmen und als Holzfäller gestaltet der 
Biber seinen Lebensraum massgeblich selber und trägt dazu bei, dass 
sich andere Tier- und Pflanzenarten ansiedeln können. Sein Vorkommen 
ist ein Indikator für den guten ökologischen Zustand naturnaher 
Seeufer und Fliessgewässer.
Vernetzung von Lebensräumen Das Konzept empfiehlt den Kantonen die 
Lebensräume des Bibers - wie etwa Auen sowie Uferzonen von Seen und 
Flüssen - zu schützen und zu vernetzen. Beim Hochwasserschutz sowie 
beim Kraftwerksbau sind die Ansprüche des Bibers zu berücksichtigen. 
Das Konzept will unter Verzicht auf menschliche Eingriffe die 
natürliche Entwicklung der Biberbestände gewährleisten. 
Wiederansiedlungen sollen die Ausnahme bleiben.
Schadensverhütung Darüber hinaus legt das Konzept Biber Schweiz 
Kriterien für die Verhinderung und die finanzielle Abgeltung von 
Biberschäden fest. Obwohl solche Schäden volkswirtschaftlich eher 
unbedeutend sind (Schadenssummen von maximal 10'000 Franken pro 
Jahr), können sie einzelne Landbesitzer stark treffen. Angesichts 
dessen verpflichten sich Bund und Kantone, zu gleichen Teilen für 
die Entschädigung betroffener Landwirte und Waldbesitzer 
aufzukommen. Sind die getroffenen Massnahmen zur Schadensverhütung 
nicht erfolgreich und verursachen einzelne Biber untragbare Schäden, 
können sie umgesiedelt werden. Ist dies nicht möglich, wäre als 
letzter Ausweg der Abschuss des Tieres denkbar.
«Biberschutz Schweiz» Gemäss dem Konzept betreibt das BUWAL eine 
nationale Biberschutzstelle, welche die Öffentlichkeit und die 
Kantone informiert sowie die Koordination zwischen Bund, Kantonen 
und Organisationen sicherstellt. Darüber hinaus soll sie gemeinsam 
mit den Kantonen die Entwicklung der Biberbestände langfristig 
beobachten. Im Rahmen dieses Monitorings liefern die Kantone Angaben 
über Ausbreitung und Zahl der Biber, während das BUWAL die Daten 
auswertet und die gewonnenen Erkenntnisse den interessierten Kreisen 
zugänglich macht.
BUWAL  BUNDESAMT FÜR UMWELT, 
WALD UND LANDSCHAFT
Pressedienst
Auskünfte
- Rolf Anderegg, BUWAL, Eidgenössische Forstdirektion, Bereich 
Wildtiere, 
Tel 031 324 78 33, E-Mail mailto:rolf.anderegg@buwal.admin.ch
Internet
Das Konzept Biber Schweiz ist zu finden unter:
http://www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20040319/01076/index.html

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