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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Ein- und Ausfuhren von GVO: Anhörung zum Verordnungsentwurf

Bern (ots)

Um die Umsetzung des Protokolls von Cartagena über den
grenzüberschreitenden Verkehr mit gentechnisch veränderten 
Organismen (GVO) zu gewährleisten, muss die Schweiz ihre 
Gesetzgebung ergänzen. Mit der Cartagena-Verordnung (CartV) werden 
gewisse Grundsätze in der Gesetzgebung verankert, die von den 
schweizerischen Unternehmen grösstenteils bereits angewendet werden, 
und die Strukturen zur Einhaltung der internationalen 
Verpflichtungen geschaffen. Über die konkrete Umsetzung und 
Weiterentwicklung des Protokolls auf internationaler Ebene wurde bis 
heute Freitag in Kuala Lumpur (Malaysia) verhandelt.
Das von der Schweiz im Jahr 2002 ratifizierte Protokoll von 
Cartagena ist seit September 2003 in Kraft. Die Verpflichtungen des 
Protokolls sind durch die bestehende Gesetzgebung zum Teil bereits 
abgedeckt, insbesondere durch die Verordnung über den Umgang mit 
Organismen in der Umwelt (Freisetzungsverordnung, FrSV). Da jedoch 
die Umsetzung des Protokolls gewisse Anpassungen und Ergänzungen der 
bestehenden Vorschriften erfordert, wurde ein Entwurf für eine 
Verordnung über den grenzüberschreitenden Verkehr mit gentechnisch 
veränderten Organismen (Cartagena-Verordnung, CartV) ausgearbeitet. 
Die Anhörung zum Entwurf dauert bis zum 10. Mai 2004. Die 
wichtigsten Neuerungen der CartV sind:
Das Verfahren der vorherigen Zustimmung in Kenntnis der Sachlage ist 
für sämtliche Ausfuhren von GVO aus der Schweiz zwingend. Die 
Zustimmung der Behörden des Einfuhrlandes muss vor dem ersten 
Versand eines GVO vorliegen, der zum Umgang in der Umwelt vorgesehen 
ist. Dieses Verfahren wird in der Schweiz bereits freiwillig 
angewendet. Einführung zusätzlicher Anforderungen an die 
Begleitunterlagen für den grenzüberschreitenden Verkehr mit GVO. Die 
Begleitunterlagen müssen einen klaren Hinweis enthalten, dass die 
Sendung GVO enthält. Diese GVO müssen ferner mit Hilfe eines 
international anerkannten Identifikationscodes gekennzeichnet sein. 
Einführung von Massnahmen bei unabsichtlicher grenzüberschreitender 
Verbreitung. Gemäss dem Protokoll muss mit den Nachbarländern ein 
System für die gegenseitige Benachrichtigung im Falle einer 
unabsichtlichen grenzüberschreitenden Verbreitung von gentechnisch 
veränderten Organismen errichtet werden. Schaffung einer nationalen 
Struktur für die Umsetzung des Protokolls von Cartagena. Das 
Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) wird als nationale 
Kontaktstelle für das Protokoll fungieren und die Verbindung zum 
Sekretariat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und zu 
den anderen Staaten sicherstellen. Darüber hinaus beteiligt sich das 
Amt am Aufbau der Informationsstelle für biologische Sicherheit 
(Biosafety Clearing House). Die Pilotversion dieser 
Informationsplattform ist seit September 2003 online verfügbar 
(http://www.ch-bch.ch/).
Keine Auswirkungen auf die Wirtschaft
In der Schweiz sind vor allem die Landwirtschaft und die Forschung 
von den neuen Bestimmungen betroffen. Allerdings bringt der Vollzug 
der CartV für sie keine zusätzlichen Aufgaben mit sich, denn 
hinsichtlich der Einfuhren sind die meisten Bestimmungen bereits in 
Kraft, und in Bezug auf die Ausfuhren wendet die schweizerische 
Wirtschaft schon seit 1995 die technischen Richtlinien der 
Schweizerischen Kommission für die biologische Sicherheit (SKBS) an, 
welche die Anwendung des Verfahrens der vorherigen Zustimmung in 
Kenntnis der Sachlage vorsehen. 
Bern, 27. Februar 2004
UVEK      Eidgenössisches Departement für Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation
Pressedienst
Auskünfte: 
- Georg Karlaganis, Chef der Abteilung Stoffe, Boden, 
Biotechnologie, Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL), 
Tel. 079 415 99 62
- Hans Hosbach, Chef Sektion Biotechnologie und Stoffflüsse, 
Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, Bundesamt für Umwelt, Wald 
und Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 54 36
- François Pythoud, Sektion Biotechnologie und Stoffflüsse, 
Abteilung Stoffe, Boden, Biotechnologie, Bundesamt für Umwelt, Wald 
und Landschaft (BUWAL), Tel. 079 277 51 86
Beilagen: 
Der Entwurf der Verordnung über den grenzüberschreitenden Verkehr 
mit gentechnisch veränderten Organismen (Cartagena-Verordnung, 
CartV) und der Erläuterungsbericht sind zu finden unter: 
- http://www.umwelt-
schweiz.ch/buwal/de/medien/presse/artikel/20040227/01073/index.html
Kasten: 
Malaysia: Zielsetzungen aus Schweizer Sicht erreicht
Malaysia: Zielsetzungen aus Schweizer Sicht erreicht Die erste 
Tagung der Vertragsparteien des Protokolls von Cartagena (MOP1) in 
Kuala Lumpur (Malaysia) geht heute zu Ende. Ziel dieses ersten 
Treffens war die Festlegung konkreter Bestimmungen für die Umsetzung 
des Protokolls auf internationaler Ebene. Die Schweiz hatte das 
Ko-Präsidium der Tagung inne und setzte sich aktiv für eine Einigung 
in folgenden Punkten ein: - Verabschiedung eines Mechanismus, der 
gewährleisten soll, dass die Vertragsparteien des Protokolls ihre 
Verpflichtungen einhalten; - Errichtung einer weltweiten 
Informationsstelle für biologische Sicherheit (Biosafety Clearing 
House). Die Schweiz beteiligt sich über ihre nationale Anlaufstelle 
(www.ch-bch.ch) aktiv an diesem Projekt; - Lancierung der 
Ausarbeitung einer Haftpflichtregelung, um allfällige Schädigungen 
durch GVO zu vergüten; - Massnahmen betreffend die Begleitunterlagen 
und die Kennzeichnung von GVO bei der Ausfuhr; - Stärkung der 
technischen Unterstützung für die Entwicklungsländer.
Massnahmen zu Gunsten der biologischen Vielfalt Als Rahmen für die 
MOP1 diente die siebte Vertragsparteienkonferenz (COP7) der 
Biodiversitätskonvention. Anlässlich der COP7, die vom 9. bis zum 
20. Februar tagte, wurden ein Strategieplan sowie konkrete 
Massnahmen beschlossen, um den Artenschwund bis 2010 zu vermindern. 
Die Schweiz konzentrierte sich schwerpunktmässig auf folgende 
Bereiche: - Die Schweiz setzte sich dafür ein, dass das 
Arbeitsprogramm über Schutzgebiete auch ein repräsentatives Netzwerk 
sämtlicher Ökosysteme auf nationaler und regionaler Ebene umfasst. 
Diese Schutzgebiete sind durch ökologische Korridore miteinander zu 
vernetzen. - Die Konferenz verabschiedete ein Arbeitsprogramm zum 
Schutz der Artenvielfalt der Berge. Darüber hinaus befasste sie sich 
mit den Ökosystemen der Kontinentalgewässer sowie der Meere und 
Küstengewässer. Die Schweiz befürwortet einen so genannten 
Ökosystem- Ansatz, der auf eine integrierte Bewirtschaftung der 
Flusseinzugsgebiete sowie auf den Schutz der für das Tiefland 
lebenswichtigen Wasserquellen abzielt. - Die Vertragsparteien 
betonten, dass Erleichterungen für den Technologietransfer und die 
Förderung der technischen und wissenschaftlichen Zusammenarbeit zu 
Gunsten der Entwicklungsländer dringend notwendig sind. - Ferner 
beschloss die Konferenz, Verhandlungen über eine internationale 
Regelung der Sicherstellung des Zugangs zu genetischen Ressourcen 
und der Verteilung der Nutzen in die Wege zu leiten. Die Schweiz 
will sich für eine Regelung einsetzen, die einen ausgewogenen 
Kompromiss darstellt zwischen den Interessen der Herkunftsländer von 
genetischen Res-sourcen (hauptsächlich Länder des Südens) und jenen 
der Nutzer.
Auskünfte:
Botschafter Beat Nobs, Delegationschef, BUWAL, Tel. 079 687 11 68
Robert Lamb, stellvertretender Delegationschef für die COP7, BUWAL, 
Tel. 079 593 28 45
François Pythoud, stellvertretender Delegationschef für die MOP1, 
BUWAL, Tel. 079 277 51 86

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