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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

Die Konzepte Wolf und Luchs in der Vernehmlassung

Bern (ots)

Bern, 3. Februar 2003
Der Wolf solle weiterhin zu den geschützten Tierarten gehören, doch 
sein Management muss den Erhalt der traditionellen Kleinviehzucht in 
den Alpen ermöglichen. In diesem Sinn hat das BUWAL den 
Konzeptentwurf für das Management des Wolfes in der Schweiz 
erarbeitet und den interessierten Kreisen zur Vernehmlassung 
unterbreitet (Frist: 22.3.2004). Vier Jahre nach dessen 
Inkraftsetzung hat das BUWAL die Änderungen am Konzept Luchs 
ebenfalls in die Vernehmlassung geschickt. Infolge 
Budgeteinschränkungen wird sich in Zukunft die Unterstützung durch 
das BUWAL auf Präventionsmassnahmen konzentrieren. Die Programme für 
die wissenschaftliche Begleitung (Monitoring) hingegen werden 
gekürzt.
Mit der Ablehnung der Motion Maissen im Juni 2003 hat das Parlament 
seinen Willen bestätigt, den Wolf - gemäss dem im Rahmen der Berner 
Konvention eingegangenen Engagement der Schweiz - als geschützte 
Tierart anzuerkennen. Es hat aber auch eine Anpassung des 
Konzeptentwurfs verlangt, um die Kleinviehhaltung in den 
Berggebieten weiterhin ohne unzumutbare Einschränkungen zu 
ermöglichen. Auf Grund der Erfahrungen in den Kantonen hat das BUWAL 
den Entwurf in diesem Sinne überarbeitet. Die zuständigen 
Interessengruppen, insbesondere die Kantone, Naturschutzverbände, 
Viehhalter und Jäger, können bis am 22. März 2004 dazu Stellung 
nehmen.
Im Konzept sind die Grundsätze über den Schutz, den Abschuss oder 
Fang von Tieren, die Verhütung und Ermittlung von Schäden sowie die 
Entschädigung von Schutzmassnahmen festgehalten. Es soll die für den 
Vollzug verantwortlichen Kantone beim Management der natürlichen 
Rückkehr der Wölfe unterstützen, vor allem wenn es darum geht, dafür 
zu sorgen, dass zwischen den Aktivitäten und Bedürfnissen der 
Menschen und der natürlichen Rückkehr dieses geschützten Tieres 
möglichst wenig Probleme entstehen.
Anpassungen des Luchskonzepts Auch das im Jahr 2000 in Kraft 
getretene Konzept Luchs wurde überarbeitet. Die wichtigste Neuerung 
betrifft jene Regionen, in denen eine dichte Luchspopulation die 
Reh- und Gämsbestände stark beeinflusst. Mit der Zustimmung des 
Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) 
können die Tiere in eine andere Region der Schweiz oder ins Ausland 
umgesiedelt werden. Sind Umsiedlungen nicht möglich, kann das UVEK 
auch Regulierungsabschüsse in einer Region genehmigen. Die 
Vernehmlassungsfrist für das Konzept Luchs läuft ebenfalls am 22. 
März 2004 ab.
Konzentration auf Präventionsmassnahmen Angesichts des 
Entlastungsprogramms des Bundeshaushalts verfügt das BUWAL über 
weniger Mittel für das Management von Grossraubtieren. Es wird 
deshalb seinen Beitrag auf die Umsetzung von Massnahmen der 
Schadensverhütung sowie auf die Beratung und Unterstützung der 
Viehhalter konzentrieren. Für beide Tierarten wurden die Programme 
für die wissenschaftliche Begleitung um mehr als 40 % (- Fr. 
600'000) gekürzt.
BUWAL  BUNDESAMT FÜR UMWELT, 
WALD UND LANDSCHAFT
Pressedienst
Auskünfte
- Willy Geiger, Vizedirektor, Bundesamt für Umwelt, Wald und 
Landschaft (BUWAL), Tel. 031 322 24 96 oder 079 687 11 67
Internet 
Konzept Wolf: 
http://www.umwelt-
schweiz.ch/imperia/md/content/buwalcontent/folder/04-02-
03wolfluchs/3.pdf
Konzept Luchs: 
http://www.umwelt-
schweiz.ch/imperia/md/content/buwalcontent/folder/04-02-
03wolfluchs/1.pdf

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