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Bundesamt f. Umwelt, Wald und Landschaft

BUWAL: Neues Parkkonzept stösst mehrheitlich auf gutes Echo

Bern (ots)

Der Bundesrat hat vom Vernehmlassungsbericht zur
Teilrevision des Natur- und Heimatschutzgesetzes (NHG) Kenntnis 
genommen. Das Prinzip von drei unterschiedlichen Parktypen und die 
zentrale Rolle der regionalen Bevölkerung bei der Gründung von neuen 
Pärken wird allgemein begrüsst. Nun wird zu Handen des Parlamentes 
eine Botschaft ausgearbeitet.
Die Gesetzesrevision soll die Gründung von Natur- und 
Landschaftspärken ermöglichen : Diese müssen auf regionalen 
Initiativen beruhen und von den Kantonen unterstützt werden. Der 
Bund prüft die Parkprojekte auf ihre Qualität, anerkennt sie als 
Pärke von nationaler Bedeutung, unterstützt sie finanziell und 
erteilt ihnen das Recht, an Produkte und Dienstleistungen Parklabels 
zu verleihen.
Die Mehrheit der Kantone, der politischen Parteien und der 
Organisationen äussert sich positiv über den Revisionsentwurf. 
Einzelne Parteien (FDP) und Verbände (Economiesuisse, Schweiz. 
Gewerbeverband) äussern Bedenken, dass die Anliegen der regionalen 
Wirtschaft nicht ausreichend berücksichtigt werden könnten. SVP und 
LPS lehnen die Teilrevision des NHG grundsätzlich ab. In allen 
Stellungnahmen wird das in der Revision festgelegte Prinzip bejaht, 
dass die Neugründung eines Parks von der Initiative der betreffenden 
Region ausgehen soll.
Bedürfnis nach marktfähigen Namen Die Namensgebung der drei 
vorgesehenen Parktypen hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. 
Der Begriff "Nationalpark" war unbestritten. Der Name 
"Landschaftspark" hingegen findet nur eine geringe Zustimmung. Die 
Kritiker dieses Begriffes schlagen vor, dass sich die Schweiz an 
international verwendete Namen anlehnen soll und betonen damit das 
Bedürfnis nach marktfähigen Namen, die im internationalen 
Tourismusmarkt Erfolge versprechen.
Der Bundesrat hat entschieden, den Begriff "Landschaftspark" in 
"Regionaler Naturpark" umzuwandeln. Das ist dem ursprünglich 
vorgeschlagenen Namen für die dritte Parkkategorie, dem "Naturpark", 
sehr ähnlich. Deshalb soll für diese Parkkategorie in der Botschaft 
zur Gesetzesrevision ein anderer Begriff vorgeschlagen werden. Der 
Bundesrat gab die Teilrevision in die Vernehmlassung, weil seit 
einiger Zeit Kreise des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der 
Regionalentwicklung gefordert hatten, gesetzliche Grundlagen für 
neue Parkgebiete zu schaffen. Das Ziel solcher Pärke: die Natur und 
Landschaft zu erhalten und gleichzeitig Impulse für die 
Regionalwirtschaft zu geben.
Touristische Attraktionen In vielen Regionen prüfen zur Zeit 
Bevölkerung, Gemeinden und regionale Körperschaften die Gründung von 
Natur- und Landschaftspärken. Dabei streben sie an, wertvolle 
Lebensräume zu schützen und zu pflegen sowie besonders schöne 
Landschaften in die regionalen Wirtschaftskreisläufe einzubetten und 
auf dem ökotouristischen Markt anzubieten. Verschiedene 
parlamentarische Vorstösse unterstützen diese Aktivitäten.
Die Vernehmlassungsfrist dauerte von September 2002 bis Januar 2003. 
Es gingen 133 Stellungnahmen ein, darunter jene aller 26 Kantone, 
von acht Parteien der Bundesversammlung, von 3 Spitzenverbänden der 
Wirtschaft und von 19 Organisationen des Natur- und Heimatschutzes. 
24 Eingaben stammen aus Gebieten mit Parkprojekten.
Nun arbeitet das Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) 
für den Bundesrat eine Botschaft zur Gesetzesrevision zu Handen des 
Parlaments aus. Bis im Herbst 2003 sollte sie vorliegen.
Bern, 2. Juli 2003
UVEK Eidgenössisches Departement für
Umwelt, Verkehr, Energie, Kommunikation
Presse- und Informationsdienst
Auskünfte: 
Willy Geiger, Vizedirektor BUWAL, Tel. 079 687 11 67
Franz-Sepp Stulz, BUWAL, Abteilungschef Natur, Tel. 031 322 80 66
Beilagen: 
Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens

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