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Bundesamt für Landwirtschaft

Bentazon und Isoproturon: Anwendungsverbot in der Zone S2

(ots)

Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Bentazon und Isoproturon dürfen ab 1. März 2005 in den Grundwasserschutzzonen S2 nicht mehr angewendet werden. Ihre Grund-wassergefährdung wurde einer Neubeurteilung unterzogen. Die Beurteilungen basieren auf neuen Daten zum Umweltverhalten und berücksichtigen auch Entscheidungsdoku- mente der Europäischen Union (EU).

Vor einiger Zeit hat das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) in 
Zusammenarbeit mit dem Bun-desamt für Umwelt, Wald und Landschaft 
(BUWAL) ein Reevaluationsprogramm zur Beurtei-lung der 
Grundwassergefährdung von Pflanzenschutzmitteln in der 
Grundwasserschutzzone S2 initiiert. Beurteilt werden neue Daten zu 
Mobilität und Abbaubarkeit unter Anwendung internati-onaler 
Beurteilungsmethoden und Beurteilungkriterien.
Gestützt auf diese Beurteilungen hat das BLW entschieden, dass 
Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Bentazon und Isoproturon in 
der Grundwasserschutzzone S2 nicht mehr angewen-det werden dürfen. 
Das Anwendungsverbot ist ab 1. März 2005 gültig. Betroffen davon 
sind rund 60 Bentazon oder Isoproturon enthaltende Produkte. Die 
Übergangsfrist ermöglicht den zuständigen Behörden, die nötigen 
Anpassungen der Bewil-ligungen auszuführen, und den betroffenen 
Bewilligungsinhabern, die Produkteinformationen entsprechend zu 
ändern. Das Reevaluationsprogramm BLW/BUWAL mit andern Wirkstoffen 
wird fortgesetzt.
Für weitere Auskünfte:
Martin K. Huber, Sektion Pflanzenschutzmittel, Tel. 031 322 26 25
Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

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