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Bundesamt für Landwirtschaft

BLW: “Walliser Trockenfleisch” im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen

(ots)

Als dritte schweizerische Fleischware nach „Bündnerfleisch“ und „Saucisse d’Ajoie“ wird „Walliser Trockenfleisch“ vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ins Register der geschützten geografischen Angaben (GGA) eingetragen. Gegen das am 18. Oktober 2002 öffentlich aufgelegte Gesuch um Eintragung sind innerhalb der gesetzlichen Frist keine Einsprachen erhoben worden. „Walliser Trockenfleisch” bezeichnet ein im Wallis getrocknetes und aufbereitetes Produkt aus Rindfleisch, das sich zum Rohkonsum eignet. Es darf gepresst, aber keinesfalls geräuchert werden. „Walliser Trockenfleisch“ hat eine runde oder rechteckige Form, die Trocknung ist gleichmässig. Der Gewichtsverlust gegenüber dem Frischprodukt beträgt zwischen 40 und 50 Prozent. Die Rinder müssen in der Schweiz geboren und geschlachtet, das Fleisch ebenfalls in der Schweiz zerlegt werden. Aufgrund der harten Klimabedingungen im Alpenraum spielten haltbare Vorräte in der Vergangenheit eine entscheidende Rolle für die Bevölkerung. Findige Hirten entwickelten denn auch die Pökelungs- und Trocknungstechnik. Mit der schrittweisen Aufgabe der Familienproduktion sowie der Entwicklung des Tourismus tauchte die Bezeichnung „Walliser Trockenfleisch“ auf dem Markt auf. Die Herstellung wurde professionalisiert, sie obliegt heute qualifizierten Berufsleuten, deren Know-how die typischen Eigenschaften des Produkts garantiert.

Mit dem AOC/GGA-Register lassen sich die Gebietsnamen von 
landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren 
Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft 
bestimmt werden. Ist ein Name geschützt, darf er nur von den 
Produzenten des entsprechend definierten geografischen Gebiets 
benutzt werden, die sich an ein detailliertes Pflichtenheft halten. 
Unabhängige und vom Bundesamt für Messwesen und Akkreditierung 
zugelassene Kontrollstellen überwachen die Einhaltung des 
Pflichtenhefts. Gegenwärtig prüft das Bundesamt für Landwirtschaft 
rund 20 Eintragungsgesuche.
Für weitere Auskünfte:
Benoît Messerli, Hauptabteilung Produktion und Internationales, Tel. 
031 322 25 78
Isabelle Pasche, Rechtsdienst, Tel. 031 322 25 39
Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

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