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Bundesamt für Landwirtschaft

AOC-Registrierung für «Eau-de-vie de poire du Valais»

Bern (ots)

Die Bezeichnung «Eau-de-vie de poire du Valais» ist
als geschützte Ursprungsbezeichnung (AOC) in das Eidgenössische
Register eingetragen worden. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW)
hat die einzige Einsprache abgewiesen. Dieser Entscheid ist nicht
weitergezogen worden.
Viele Schweizer Landwirtschaftsprodukte sind sehr bekannt und
tragen traditionelle Namen, die nicht selten missbräuchlich für
Nachahmungen verwendet werden. Durch einen Eintrag ins Register der
Ursprungsbezeichnungen und geographischen Angaben lassen sich
geographische Namen und traditionelle Bezeichnungen von
landwirtschaftlichen Erzeugnissen schützen (Wein ausgenommen), deren
Qualität und Haupteigenschaften durch ihre Herkunft bestimmt werden.
Eine geschützte Bezeichnung darf nur von den Produzenten des
entsprechend definierten geographischen Gebiets benutzt werden. Die
Produzenten müssen sich an das detaillierte Pflichtenheft halten.
Damit wird insbesondere auch der Täuschungsschutz für die Konsumenten
verbessert. Die Eintragungsgesuche werden im Rahmen eines
Einspracheverfahrens öffentlich aufgelegt.
Im Rahmen der öffentlichen Auflage des Gesuches für Eau-de-vie de
poire du Valais» als AOC ist beim BLW eine Einsprache eingegangen.
Opponiert wurde gegen die Pflicht, die Spirituose im Kanton Wallis
abzufüllen. Das BLW hat die Einsprache abgewiesen und damit die
Pflicht des Abfüllens im Ursprungsgebiet bestätigt. Dieser Entscheid
wurde nicht weitergezogen. Die Bezeichnung kann somit als AOC ins
Register eingetragen werden.

Kontakt:

Bundesamt für Landwirtschaft
Presse- und Informationsdienst

Frédéric Brand
Sektion Qualitäts- und Absatzförderung
Tel. +41/31/322'26'29

Isabelle Pasche
Rechtsdienst
Tel. +41/31/322'25'39

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