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Bundesamt für Landwirtschaft

Landwirtschaft: Selbsthilfemassnahmen und Düngungsgrundlagen

Bern (ots)

Der Bundesrat hat heute erstmals über sechs Gesuche
von landwirtschaftlichen Branchen- und Produzentenorganisationen
entschieden, die ihre Selbsthilfemassnahmen auch für Nichtmitglieder
verbindlich erklären lassen möchten. Insgesamt hat der Bundesrat
Änderungen von acht landwirtschaftlichen Verordnungen beschlossen.
Dabei hat er auch die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die
Begleitmassnahmen zur Einführung der neuen Grundlagen der Düngung im
Acker- und Futterbau ab dem 1. Januar 2002 angewendet werden können.
Der Bundesrat hat heute erstmals sechs Gesuche von Brachen- und
Produzentenorganisationen bewilligt, die ihre Selbsthilfemassnahmen
auch für Nichtmitglieder verbindlich erklären lassen möchten. Wer von
den Massnahmen profitiert, soll auch daran bezahlen (Problem der
Trittbrettfahrer). Bewilligt wurden Gesuche von drei
Produzentenorganisationen (Schweizerischer Bauernverband, Schweizer
Milchproduzenten, GalloSuisse) und drei Branchenorganisationen
(Emmentaler Switzerland, Inter-profession du Gruyère, Interprofession
du Vacherin fribourgeois). Ausser bei der Interprofession du Gruyère
(Qualitätsmassnahmen) handelt es sich in allen Fällen um die Erhebung
von Beiträgen für Massnahmen im Bereich Absatzförderung. Vier
Organisationen haben ihr Gesuch zurückgezogen, weil sie den
gesetzlichen Anforderungen nicht genügten. Der Entscheid des
Bundesrats tritt am 1. Januar 2002 in Kraft. Er gilt bis 31. Dezember
2003.
Düngungsgrundlagen
Der ökologische Leistungsnachweis für die Geltendmachung von
Direktzahlungen verlangt eine ausgeglichene Düngerbilanz. Die
Bilanzierung basiert auf den von den Landwirtschaftlichen
Forschungsanstalten publizierten Grundlagen der Düngung (GRUDAF).
Mit der heute vom Bundesrat beschlossenen Änderung der
Direktzahlungsverordnung können die Berechnungsmethode
"Suisse-Bilanz" als Instrument zum Vollzug der ausgeglichenen
Düngerbilanz sowie die Begleitmassnahmen ab dem 1. Januar 2002
angewendet werden.
Weitere Verordnungsänderungen
Die Regelung der Nutztierhaltung in der Bio-Verordnung ist am 1.
Januar 2001 in Kraft getreten. Erste Erfahrungen haben gezeigt, dass
sie trotz ihrer Komplexität im Wesentlichen ohne Probleme umgesetzt
wird. Einige Bestimmungen technischer Natur sind jetzt vom Bundesrat
angepasst worden, damit sie praxisorientierter vollzogen werden
können. Neu geregelt wird die Imkerei. Somit ist in Zukunft klar, wie
Biohonig produziert werden muss.
Der Bundesrat hat ferner die Verordnungen über die
Kontingentierung der Milchproduktion, über Zielpreis, Zulagen und
Beihilfen im Milchbereich, über den Übergang zur neuen
Milchmarktordnung, über die Erhebung und Bearbeitung von
landwirtschaftlichen Daten und über Zollansätze für Käse im Verkehr
mit der Europäischen Gemeinschaft angepasst.
Verordnungen: www.evd.admin.ch/pdf/VO_Packet_D.pdf

Kontakt:

Bundesamt für Landwirtschaft
Sektion Information
Jürg Jordi
Tel. +41 31 322 81 28

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