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Bundesamt für Landwirtschaft

Geflügelfleisch-Importe: Ersatzabgabe statt Inlandleistung

Bern (ots)

Geflügelfleisch-Importeure können im laufenden Jahr
ausnahmsweise die Inlandleistung über eine Ersatzabgabe von 4 Franken
pro Kilogramm erbringen. Der Bundesrat hat heute die
Schlachtviehverordnung entsprechend geändert. Im laufenden Jahr ist
die Nachfrage nach Geflügelfleisch stark gestiegen, nicht zuletzt als
Folge der BSE-Problematik. Die Branche hat dargelegt, dass für die
Mehrheit der Importeure die Erfüllung der Inlandleistung per Ende
2001 unmöglich sein wird, und deshalb eine Ersatzlösung gefordert.
Der Bundesrat hat nun heute beschlossen, dass im laufenden Jahr
fehlende Inlandleistungen ausnahmsweise über die Entrichtung einer
Ersatzabgabe von 4 Franken pro Kilogramm netto ganzes Geflügel
erbracht werden können. Die Ersatzabgabe gleicht die Vorteile aus,
die dem Importeur aus der Befreiung von der Inlandleistung entstehen.
Ab Anfang 2002 wird das Bundesamt für Landwirtschaft den Importeuren
die Ersatzabgabe für diejenigen Einfuhrmengen, für welche die
Inlandleistung unmöglich war, in Rechnung stellen.

Kontakt:

Bundesamt für Landwirtschaft
Sekt. Fleisch und Eier
Niklaus Neuenschwander
Tel. +41 31 322 25 29.

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