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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zur Modernisierung des Exekutionsrechts

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 26. September 2017 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung der Exekutionsordnung sowie weiterer Gesetze verabschiedet. Die Vernehmlassungsfrist endet am 30. November 2017.

Das Exekutionsverfahren verfolgt vor allem den Zweck, auf Rechtstiteln basierende Forderungen praktisch durchzusetzen. Hierfür ist ein möglichst einfaches, rasches und gerechtes Verfahren notwendig. Diesen Anforderungen genügt die geltende liechtensteinische Exekutionsordnung nicht mehr in allen Belangen, da ihr Rechtsbestand in weiten Teilen noch aus dem Jahr 1972 stammt und damit nicht mehr zeitgemäss ist. Das Exekutionsrecht bedarf deshalb einer umfassenden Reform.

Aufgrund ihres beachtlichen Umfangs soll die Reform in drei Schritten erfolgen. In einem ersten Schritt soll insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Gericht und Gerichtsvollzieher auf eine neue Basis gestellt und so die Selbständigkeit des Gerichtsvollziehers gestärkt werden. Ausserdem soll der für alle Beteiligten umständliche Offenbarungseid abgeschafft und durch die Abgabe eines Vermögensverzeichnisses ersetzt werden. Darüber hinaus sieht der Vernehmlassungsbericht diverse Neuerungen im Bereich der Fahrnisexekution vor, wie beispielswiese eine stärkere Konzentration auf den im Exekutionsrecht herrschenden Verfahrensgrundsatz der Amtswegigkeit.

"In der Reform des Exekutionsrechts sehen wir die Chance, den rechtlichen Rahmen für die Vollstreckung von Rechtstiteln für alle Beteiligten einfacher und effizienter zu gestalten. Insbesondere wollen wir die Rechtssicherheit für die Gerichtsvollzieher deutlich verbessern und auch die Selbständigkeit ihrer Arbeit stärken. Das sind notwendige und geeignete Massnahmen zur Effizienzsteigerung im Exekutionsrecht", so Justizministerin Aurelia Frick anlässlich der Verabschiedung des Vernehmlassungsberichts.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Justiz und Kultur
Generalsekretariat
T +423 236 60 08

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