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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Abänderung der Preisbekanntgabeverordnung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 29. August die Abänderung der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen genehmigt.

Die Verordnung hat zum Zweck, Preise von Waren oder Dienstleistungen für die Konsumenten klar und vergleichbar zu machen und irreführende Preisangaben zu verhindern. Die liechtensteinischen Rechtsvorschriften orientieren sich in diesem Bereich an den entsprechenden Bestimmungen der Schweiz. Allerdings hat Liechtenstein die in den letzten Jahren in der Schweiz vorgenommenen Änderungen noch nicht nachvollzogen. Um ein Rechtsgefälle zu vermeiden und weiterhin eine einheitliche Handhabung sicherzustellen, wurde die Verordnung gemäss der schweizerischen Vorlage überarbeitet und die Pflicht zur Bekanntgabe von Preisen auf die in der Verordnung bezeichneten Dienstleistungen ausgeweitet. Zu den relevanten Dienstleistungsbereichen gehören beispielsweise Kosmetik- und Fitnessinstitute, Friseursalons oder das Taxigewerbe. Mit der Verordnungsänderung wird auch den Vorgaben des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb Rechnung getragen. Im Vorfeld der Revision war eine Konsultation unter den interessierten Verbänden durchgeführt worden.

Die Verordnungsänderung tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur, Wirtschaft und Sport
Christian Hausmann, Leiter Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 80

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