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Fürstentum Liechtenstein

ikr: KORREKTURMELDUNG: Neue Aufgaben für das Amt für Soziale Dienste

Vaduz (ots/ikr) -

In ihrer Sitzung vom 22. August 2017 hat die Regierung die Abänderung von zwei Verordnungen sowie den Erlass einer neuen Prämienverbilligungsverordnung beschlossen. Diese Abänderungen waren insbesondere erforderlich, da aufgrund einer Gesetzesänderung das Amt für Soziale Dienste per 1. September 2017 neu für die Mietbeiträge für Familien sowie für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung zuständig ist. Im Bereich Mietbeiträge für Familien war zuvor das Amt für Bau und Infrastruktur zuständig und für die Prämienverbilligung in der Krankenversicherung das Amt für Gesundheit. Somit sind die entsprechenden Anträge ab dem 1. September 2017 neu beim Amt für Soziale Dienste einzureichen, wodurch die Verwaltung effizienter sowie bürgerfreundlicher werden soll.

Neue Prämienverbilligungsverordnung

Die Prämienverbilligung wurde bisher in der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung geregelt. Aufgrund des Zuständigkeitswechsels vom Amt für Gesundheit zum Amt für Soziale Dienste wurde nun eine eigene Prämienverbilligungsverordnung geschaffen, wobei die bisherige Regelung grösstenteils übernommen wurde. Eine wesentliche Neuerung der Prämienverbilligungsverordnung ist, dass die Anträge von im Inland Steuerpflichtigen direkt beim Amt für Soziale Dienste einzureichen sind, anstatt wie bisher bei der Gemeindeverwaltung. Eine weitere Neuerung betrifft den Instanzenzug im Bereich der Prämienverbilligungen. Dieser wird dem Instanzenzug im Bereich der Mietbeiträge für Familien angepasst, sodass gegen Entscheidungen des Amtes für Soziale Dienste aufgrund des Gesetzes über die Krankenversicherung neu an die Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten Beschwerde erhoben werden kann.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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