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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zur Schaffung eines Wirtschaftsprüfergesetzes (WPG)

Vaduz (ots)

Die Regierung hat anlässlich ihrer Sitzung vom 27. Juni 2017 den Bericht und Antrag betreffend die Schaffung eines Wirtschaftsprüfergesetzes (WPG) und die Abänderung weiterer Gesetze zu Handen des Landtags verabschiedet.

Mit der Gesetzesvorlage zum Wirtschaftsprüfergesetz wird eine Totalrevision des bisherigen Gesetzes über die Wirtschaftsprüfer und Revisionsgesellschaften (WPRG) vollzogen. Die Totalrevision ist einerseits dadurch bedingt, dass sich im Laufe der letzten Jahre im Rahmen des Vollzugs des bisherigen Rechts ein entsprechender Revisionsbedarf ergeben hat. Andererseits soll mit der Gesetzesvorlage eine inhaltliche und strukturelle Angeleichung an das im Jahre 2013 totalrevidierte Treuhändergesetz und Rechtsanwaltsgesetz erfolgen und somit das Recht betreffend der Zulassung, Berufsausübung und Beaufsichtigung von Wirtschaftsprüfern und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften umfassend neu geregelt werden. Im Rahmen des gegenständlichen Regulierungsvorhabens erfolgt zudem die Übernahme bzw. Durchführung der Europäischen Abschlussprüferrichtlinie und Abschlussprüferverordnung.

Die Abschlussprüferrichtlinie (Richtlinie 2014/56/EU) bezweckt die Anpassung der qualitativen Anforderungen an die Abschlussprüfung durch eine Anhebung der Mindeststandards an die Prüfungsdurchführung. Diese sollen weiter harmonisiert werden, um die Anforderungen an die Abschlussprüfer klarer zu umreissen, deren Unabhängigkeit und Unparteilichkeit deutlicher auszugestalten, die Qualität in der Prüfungsdurchführung zu verbessern sowie Verstösse durch wirksame Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse zu verhindern.

Die Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014) beinhaltet eine Weiterentwicklung und Verschärfung der Anforderungen der bisherigen europarechtlichen Regelungen an die Ab-schlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse. Sie richtet sich nicht nur an die Abschlussprüfer von Unternehmen von öffentlichem Interesse, sondern auch an die Organe dieser Unternehmen sowie an die Aufsichtsbehörden. Im Rahmen der gegenständlichen Gesetzesvorlage werden die von dieser Verordnung eingeräumten und für den Finanzplatz nützlichen Wahlrechte wahrgenommen und entsprechend ausgeübt.

Der Bericht und Antrag kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Bericht und Anträge) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Andreas Fuchs
T +423 236 74 24

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