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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Sömmerungsverordnung 2017 erlassen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 25. April 2017 die Verordnung über die Sömmerung von landwirtschaftlichen Nutztieren im Jahr 2017 verabschiedet. Wie in den Vorjahren praktiziert, werden auch für die Alpsaison 2017 die für die Sömmerung relevanten Vorschriften wiederum in Form einer Verordnung erlassen. Die Verordnung gilt vom 1. Mai bis zum 30. November dieses Jahres.

Zu den wichtigsten Bestimmungen zählen unter anderem die Vorgaben zur Eutergesundheit und zur Qualitätskontrolle bei der Milchverarbeitung, die notwendigen Vorkehrungen zur Unfallverhütung bei der Mutterkuh-Alpung sowie die Bestimmungen zum vorschriftskonformen Tierarzneimittel-Einsatz, die Vorschrift zum Auftrieb gesunder Schafe in Bezug auf Moderhinke und Augenentzündung sowie die Empfehlung zur Rauschbrand-Schutzimpfung. Wie bereits in den Vorjahren rät das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) erneut von einer Bestossung der liechtensteinischen Eigenalpen in Vorarlberg ab, dies aufgrund der Tuberkulose-Situation im Vorarlberger Rotwildbestand.

Die befristete Geltungsdauer der Sömmerungsverordnung hat den Vorteil, die aus tierseuchenpolizeilichen oder anderen Gründen notwendigen Änderungen bei Bedarf jeweils jährlich vornehmen zu können und die relevanten Vorschriften dem Zielpublikum in einer aktuellen, kompakten und leicht lesbaren Form anzubieten. Die inhaltlichen Änderungen der Sömmerungsverordnung 2017 im Vergleich mit dem letztjährigen Erlass beschränken sich im Wesentlichen auf solche, redaktioneller Natur. Im Übrigen folgen die Bestimmungen der vorliegenden Sömmerungsverordnung den Empfehlungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Peter Malin, Landestierarzt, Amt für Lebensmittelkontrolle und
Veterinärwesen
T +423 236 73 20

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