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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Biber und Hochwasserschutz: Stellungnahme des Amts für Bevölkerungsschutz zur aktuellen Debatte rund um den Biber

Vaduz (ots/ikr) -

Liechtenstein verfügt über ein Entwässerungssystem, das seinesgleichen sucht. Das Wasser der ursprünglich direkt in den Rhein mündenden Rüfen und Bäche wird im künstlich angelegten Binnenkanal gesammelt und an seiner einzigen Mündung in Ruggell dem Alpenrhein übergeben. Da der Binnenkanal das in den erosionsempfindlichen und steilen Einzugsgebieten der Rüfen mobilisierte Geschiebe nicht zu transportieren vermag, wird das bei Hochwasser anfallende Geröll am Hangfuss in den Rüfesammlern zur Ablagerung gebracht. Eine weitere Besonderheit des Binnenkanals verkompliziert den Hochwasserschutz in Liechtenstein zusätzlich: Auf die Realisierung der ursprünglich südlich von Triesen geplanten zweiten Binnenkanalmündung haben unsere Vorfahren nach langwierigen Streitigkeiten verzichtet, ohne aber den Kanal landabwärts entsprechend zu vergrössern. Der Hauptvorfluter des Landes ist daher über weite Strecken zu klein, um Hochwasserspitzen wie sie statistisch gesehen alle 50 Jahre auftreten, schadlos ableiten zu können. Vor diesem Hintergrund sah man sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten gezwungen, die bestehenden Sammleranlagen zu Hochwasserrückhalteräumen auszubauen. Die Anliegen des Naturschutzes fanden dabei besondere Berücksichtigung, sodass laut Biotopinventar verschiedene dieser über 30 Bauwerke zwischenzeitlich zu den wertvollsten im Land vorhandenen Gewässerlebensräumen gehören.

Im Unterschied zu allen anderen bislang geltend gemachten Naturschutzinteressen, sind die Lebensraumansprüche des Bibers mit den Grundfunktionen unserer Sammler- und Retentionsanalgen nicht vereinbar. Das Destabilisieren von Dammbauwerken, das Aufstauen von Verbindungskanälen und Rückhaltebecken sowie die Verklausungsgefahr bei den Steuerungsorganen infolge biberbedingten Holzeintrags können mit dem sicheren Betrieb dieser sensiblen Schutzbauwerke nicht in Einklang gebracht werden. Augenfällig treten diese Probleme und die damit verbundenen Nutzungskonflikte beim grössten und für den Hochwasserschutz von Triesen und Vaduz besonders wichtigen Hochwasserrückhalteraum 'Säga' zu Tage. Das vom Amt für Bevölkerungsschutz zur Sicherung dieser Anlage vorgelegte Neugestaltungskonzept, fand angesichts der geplanten substantiellen Eingriffe in den bestehenden Gewässerraum aus nachvollziehbaren Gründen weder die Zustimmung der Gemeinde noch die vorbehaltlose Unterstützung des Naturschutzes. Die Verantwortlichen des Landes standen damit kurzfristig vor der Wahl, das ungesicherte Bauwerk im Verlaufe der kommenden Hochwassersaison im Falle von absehbaren Biberschäden ausser Betrieb zu nehmen oder aber mit der Regulierung des Biberbestandes im Einzugsgebiet der Anlage die Wahrscheinlichkeit von Schäden in Sinne eines funktionierenden Hochwasserschutzes zu reduzieren. Wird dem Schutz und der Sicherheit der Bevölkerung die entsprechende Bedeutung beigemessen, war der von der verantwortlichen Behörde getroffene Entscheid zur Regulierung des Biberbestandes alternativlos.

Weder Land noch Gemeinden werden sich allein aus Sicherheitsinteressen einer verhältnismässigen Sicherung der besonders exponierten Bauwerke entziehen können. In den vergangenen zwei Jahren wurden bereits eine Million Franken in die Sanierung von bereits geschädigten Anlagen investiert. Dass dabei andere, bis anhin gemäss dem erwähnten Biotopinventar verfolgte Naturwerte zu Ungunsten vieler anderer Arten verloren gehen, darf in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben. Allein der Verlust der Ufer- und Dammbestockung wird das Landschaftsbild und die Lebensgemeinschaft in und um die Sammler bleibend verändern. Dass aber trotz dieser massiven Eingriffe kein zusätzlicher Raum für die Biber geschaffen wird, ist umso bitterer. Denn die einmal abgeholzten, vergitterten sowie teilweise trocken gelegten Anlagen genügen weder den Lebensraumansprüchen dieses Nagetiers, noch wäre die Existenz von Bibern in den meisten Sammlern auch nach deren Sanierung aus Sicht der Betriebssicherheit verantwortbar. Die Hoffnung, dass mit der Sanierung der Anlagen mittelfristig auf eine aktive Bestandesregulierung verzichtet werden kann, muss damit enttäuscht werden. Das Funktionieren der Rückhalteräume, aber auch die erwähnten ungenügenden Abflusskapazitäten unseres Vorflutsystems, werden die Behörden auch weiterhin dazu verpflichten, hochwasserschutztechnisch sensible Gewässer resp. Gewässerabschnitte biberfrei zu halten.

Kontakt:

Amt für Bevölkerungsschutz
Emanuel Banzer, Leiter
T +423 236 68 56

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