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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Vernehmlassung zur Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend Arbeitnehmerfreizügigkeit beschlossen

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 27. September 2016 einen Vernehmlassungsbericht verabschiedet, der die Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend Arbeitnehmerfreizügigkeit in nationales Recht betrifft. Sie definiert Massnahmen, um die Ausübung der Rechte zu erleichtern, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 30. November 2016.

Umsetzung in liechtensteinisches Recht

Für die Umsetzung dieser Richtlinie in liechtensteinisches Recht sind mehrere Gesetzesänderungen notwendig. Es handelt sich dabei um die Abänderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches, des Personen- und Gesellschaftsrechts, des Gesetzes über das Dienstverhältnis des Staatspersonals, des Gesetzes über das Dienstverhältnis der Lehrer und des Gemeindegesetzes.

Der Vernehmlassungsbericht behandelt schwerpunktmässig eine neue Möglichkeit für Verbände oder Organisationen: Sie können, mit der Zustimmung von Arbeitnehmern und deren Familienangehörigen, entweder im eigenen Namen feststellen lassen, dass eine Verletzung der Rechte der betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorliegt, oder sich in deren Namen oder zu deren Unterstützung an etwaigen Gerichts- oder Verwaltungsverfahren zur Durchsetzung deren Rechte beteiligen.

Die Arbeitnehmer und ihre Familienangehörigen sollen des Weiteren vor Benachteiligungen oder Repressalien als Reaktion auf eine Beschwerde oder ein Verfahren zur Durchsetzung von Rechten geschützt werden.

Im Personen- und Gesellschaftsrecht ist eine Anpassung vorgesehen, um sicherzustellen, dass auch eine Person, die sich um die Mitgliedschaft in einem Verein bewirbt, sich - ebenso wie jemand, der von einem Verein ausgeschlossen wird - gegen einen ablehnenden Entscheid wehren kann.

Änderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes

Gleichzeitig mit der Umsetzung dieser EU-Richtlinie soll eine Änderung im Arbeitsvermittlungsgesetz vorgenommen werden, um eine von der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) geforderte Anpassung vorzunehmen. Diese Anpassung steht nicht im Zusammenhang mit der Richtlinie, wurde aber aufgrund eines am 13. Juli 2016 von der ESA gegen Liechtenstein eröffneten formellen Vertragsverletzungsverfahrens notwendig. Die mit der Umsetzung der Richtlinie koordinierte Änderung des Arbeitsvermittlungsgesetzes bietet sich an, da sich Richtlinie wie Gesetz mit dem Arbeitnehmerschutz befassen.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Mario Konzett, Leiter Ausländer- und Passamt
T +423 236 61 40

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