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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Ergänzungskredit für den "EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014"

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. August den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Genehmigung eines Ergänzungskredits für die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein am "EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014" verabschiedet. Der Ergänzungskredit ist notwendig, weil sich das liechtensteinische Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Vergleich zu jenem von Island und Norwegen positiver entwickelt hat als erwartet.

Durch die Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hat sich Liechtenstein gemeinsam mit den EWR/EFTA-Partnern Norwegen und Island dazu verpflichtet, über den EWR-Finanzierungsmechanismus einen Solidaritätsbeitrag zur Verringerung der Ungleichheiten im EWR zu leisten. Dieser Beitrag wird von der EU als notwendige Eintrittsgebühr zum Binnenmarkt gesehen, die in ähnlicher Form auch bei einer nur teilweisen Integration in den gemeinsamen Markt fällig würde, beispielsweise über bilaterale Verträge.

Grundlage für diese Beitragsverpflichtungen ist das Übereinkommen mit der EU über den "EWR-Finanzierungsmechanismus 2009-2014". Da die Verpflichtungsperiode (2009-2014) nicht mit der Auszahlungsperiode identisch ist, werden voraussichtlich noch bis 2017 Beitragszahlungen von Liechtenstein und den EWR/EFTA-Partnern fällig.

Der bestehende Verpflichtungskredit reicht nicht aus, um die noch ausstehenden Beiträge zu zahlen, da sich das liechtensteinische BIP im Vergleich zum norwegischen und isländischen BIP positiver entwickelt hat als ursprünglich erwartet. Daher wird beim Landtag ein Ergänzungskredit in der Höhe von 660'000 Euro beantragt. Nach aktuellen Schätzungen des zuständigen Financial Mechanism Office ist davon auszugehen, dass bis zum Ende der Auszahlungsperiode nicht die ganze Geldsumme benötigt wird. Um sicherzustellen, dass Liechtenstein seinen vertraglichen Verpflichtungen auf jeden Fall nachkommen kann, wird zur Sicherheit ein ausreichend hoher Ergänzungskredit beantragt.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Helen Lorez, Amt für Auswärtige Angelegenheiten, Fachbereich
Europapolitik
T +423 236 60 62

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