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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Stellungnahme betreffend die Abänderung des Asylgesetzes sowie des Gesetzes über die Ausländer verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 23. August 2016 die Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung aufgetretenen Fragen betreffend die Abänderung des Asylgesetzes (AsylG) sowie des Gesetzes über die Ausländer (AuG) verabschiedet.

Durch die vorgeschlagene Teilrevision des Asylgesetzes sollen angesichts der anhaltenden Migrationsströme und der angespannten Asylsituation in Europa entsprechende Anpassungen zur Beschleunigung des Asylverfahrens vorgenommen werden. Im Vordergrund steht dabei die Beschleunigung des Asylverfahrens durch die Einführung von kürzeren Entscheidungsfristen und einer Vereinheitlichung der erstinstanzlichen Zuständigkeit. Des Weiteren soll eine Verkürzung und Anpassung der Beschwerdeverfahren und durch die Zusammenlegung der Beschwerde mit einem allfälligen Antrag auf Verfahrenshilfe eine Beschleunigung des Verfahrens erwirkt werden.

Am 10. Juni 2016 hat der Landtag die Vorlage in erster Lesung beraten. Die Vorlage wurde überwiegend begrüsst. Die dabei aufgeworfenen Fragen betrafen insbesondere den Rechtsschutz, wobei die Regierung diesbezüglich nochmals darauf hinweist, dass mit der gegenständlichen Vorlage keine Rechtsmittelfristen sondern lediglich Entscheidungsfristen gekürzt werden. Zudem wurde die Regierung zu weiteren Ausführungen hinsichtlich der Ergänzung des Art. 20 AsylG um weitere Unzulässigkeitsgründe aufgefordert. Schliesslich wurden diverse detaillierte statistische Angaben, insbesondere über die Dauer der Asylverfahren, gewünscht.

Im Rahmen der verabschiedeten Stellungnahme beantwortet die Regierung die anlässlich der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen. Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraussichtlich Ende September in zweiter Lesung behandeln. Die Abänderung des Asylgesetzes sowie des Gesetzes über die Ausländer soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Ausländer- und Passamt
Martina Brändle-Nipp
T +423 236 74 00

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