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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Verbraucherrecht

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Juli 2016 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Schaffung eines Gesetzes über alternative Streitbeilegung in Konsumentenangelegenheiten und die Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes genehmigt.

Die von Liechtenstein umzusetzende europäische Richtlinie 2013/11/EU über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten verpflichtet die EWR-Mitgliedstaaten dazu, die Möglichkeiten zur aussergerichtlichen Streitbeilegung im Verbraucherbereich nahezu umfassend zu gewährleisten. So soll es Konsumenten europaweit möglich sein, nahezu alle Vertragsstreitigkeiten in Bezug auf Waren oder Dienstleistungen unparteiischen und qualifizierten Schlichtungsstellen vorzulegen. Diese sollen für den Konsumenten grundsätzlich innerhalb von 90 Tagen eine aussergerichtliche Streitbeilegung erreichen.

In Liechtenstein werden die bereits gesetzlich benannten Stellen nach der Kommunikationsgesetzgebung, nach der Elektrizitätsmarkt- bzw. Gasmarktgesetzgebung sowie die Schlichtungsstelle im Finanzdienstleistungsbereich als Schlichtungsstellen benannt. Zusätzlich wird auch das Amt für Volkswirtschaft als "Auffangschlichtungsstelle" zur Verfügung stehen, um den von der Richtlinie geforderten Zugang zu einem aussergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren in Fällen zu gewährleisten, in denen keine andere zuständige Stelle existiert.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Tatjana Hadermann
T +423 236 64 43

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