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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Ergänzung betreffend Freibetrag und Stabilisierung der Lohnnebenkosten im Rah-men der Revision des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat im Rahmen der Revision des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG) ein Bündel an Massnahmen zur Erhöhung des Leistungsniveaus der 2. Säule vorgeschlagen. Zu Diskussionen Anlass gab insbesondere die vorgeschlagene Aufhebung des Freibetrages und deren Auswirkungen in Bezug auf den Anstieg der Lohnnebenkosten. In der am 12. April 2016 verabschiedeten Stellungnahme der Regierung zu den anlässlich der 1. Lesung aufgeworfenen Fragen wurde diese Thematik eingehend behandelt und auf eine Möglichkeit, einen Anstieg der Lohnnebenkosten zu vermeiden, hingewiesen.

Praktisch zeitgleich mit der Verabschiedung der Stellungnahme wurde seitens der Wirtschaftsverbände auf eine weitere Problematik im Zusammenhang mit der Abschaffung des Freibetrags hingewiesen, die bislang nicht im Vordergrund der Diskussion stand. Zwecks Abfederung der Abschaffung des Freibetrages zur Verhinderung übermässig steigender Lohnnebenkosten bot die Gesetzesvorlage bislang vor allem die Möglichkeit, auch im Obligatorium die Beitragssätze entsprechend zu kürzen, sofern die betreffende Vorsorgeeinrichtung bereits heute deutlich über den gesetzlichen Mindestsätzen von 6 bzw. neu 8 % operierte. Diese Senkungsmöglichkeit bei höher als obligatorisch ausgestalteten Beitrags¬sätzen führte zwar zu neutralen Lohnnebenkosten, könnte aber auch Begehrlichkeiten betreffend weitergehende Senkungen wecken, was diametral zu den Anliegen der Reformvorlage stünde. Deshalb suchte die FMA auftrags des zuständigen Ministeriums im Dialog mit den Verbänden nach einer weiteren, möglichst einfachen Möglichkeit, um jenen Vorsorgeeinrichtungen, die bereits heute deutlich über dem gesetzlichen Minimum operieren, eine Gelegenheit zu geben, die Reformvorschläge lohnnebenkostenneutral umzusetzen. Das Ziel der Vorlage, die Vorsorge in der 2. Säule vor allem bei den tiefen bis mittleren Einkommen zu verbessern, sollte dadurch nicht aus den Augen verloren werden und war allseits unbestritten.

Das zuständige Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft hat zusammen mit der FMA unter Beizug von Experten weitere Möglichkeiten geprüft und schlägt nun der Regierung eine entsprechende Ergänzung der Gesetzesvorlage zu Handen des Landtags vor. Mit dem Ergänzungsvorschlag hätten die Vorsorgeeinrichtungen neu die Möglichkeit, den Freibetrag als Option beizubehalten, sofern sie die im revidierten BPVG vorgesehenen Beiträge und Leistungen einhalten. Diese eingeschränkte Möglichkeit eines Beibehalts des Freibetrags hätten aber nur jene Vorsorgeeinrichtungen, die sich bereits heute über dem gesetzlichen Minimum bewegen, und auch nur für jene Versicherte, deren Vorsorgelösung im Einzelfall trotz Freibetrag über dem neu definierten Minimum liegt. Demnach könnten Vorsorgeeinrichtungen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Vorlage einen Freibetrag vorsehen, weiterhin einen solchen vom Jahreslohn des Versicherten abziehen, sofern die Beiträge und Leistungen reglementarisch so festgelegt sind, dass sie die neuen gesetzlichen Mindestbestimmungen einhalten.

Der Nachweis zur vollumfänglichen Einhaltung der neuen gesetzlichen Bestimmungen betreffend Beiträge und Leistungen wäre gemäss Vorschlag jährlich durch den Pensionsversicherungsexperten der jeweiligen Vorsorgeeinrichtung gegenüber der FMA zu bescheinigen. Damit wird den Vorsorgeeinrichtungen eine zweite Möglichkeit zur Umsetzung des revidierten BPVG angeboten und trotzdem sichergestellt, dass das mit der Revision angestrebte Hauptziel - nämlich die Erhöhung des Altersguthabens vor allem bei tiefen bis mittleren Einkommen und bei Teilzeitarbeitnehmern - weiterhin erfüllt wird. Gleichzeitig wird die von den Verbänden geforderte flexible Lösung für Vorsorgeeinrichtungen mit mehr als Mindestleistungen erreicht.

Der vom Ministerium und FMA ausgearbeitete Ergänzungsvorschlag wird kommende Woche der Regierung vorgelegt, um die Aufnahme dieser Ergänzung beim Landtag zu beantragen.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Gerlinde Gassner
T +423 236 64 47

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