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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zu neuem EWR-Finanzierungsmechanismus

Vaduz (ots/ikr) -

Nachdem die Verhandlungen über den EWR-Finanzierungsmechanismus 2014-2021 im vergangenen Jahr abgeschlossen worden sind, hat die Regierung den Bericht und Antrag zuhanden des Landtags verabschiedet. Die Kosten für Liechtenstein betragen im Jahresdurchschnitt voraussichtlich rund 2,5 Millionen Franken.

Durch die Mitgliedschaft im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) hat sich Liechtenstein gemeinsam mit den EWR/EFTA-Partnern Norwegen und Island dazu verpflichtet, über den EWR-Finanzierungsmechanismus einen Solidaritätsbeitrag zur Verringerung der Ungleichheiten im EWR zu leisten. Dieser Betrag stellt die notwendige Eintrittsgebühr zum Binnenmarkt dar, die in ähnlicher Form auch bei einer nur teilweisen Integration in den gemeinsamen Markt, beispielsweise über bilaterale Verträge, fällig würde.

Im Sommer 2015 haben sich Norwegen, Island und Liechtenstein mit der EU auf einen Gesamtbeitrag von 1,55 Milliarden Euro für den EWR-Finanzierungsmechanismus 2014-2021 geeinigt. Dies entspricht angesichts der ursprünglichen Forderungen der EU einem Erfolg Liechtensteins und der Partnerstaaten. Das Verhandlungsergebnis erfüllt die Vorgaben der Regierung, da es unter der kumulierten Teuerung in der EU seit Beginn der letzten Periode (2009-2014) liegt und dem Vergleich zu den relevanten Beitragserhöhungen in der EU standhält. Zudem ist die Verlängerung der Laufzeit von fünf auf sieben Jahre für die EWR/EFTA-Staaten vorteilhaft, da die Höhe der jährlichen Beiträge so für zwei zusätzliche Jahre fixiert ist, was die Planungssicherheit erhöht.

Die Anteile der einzelnen Länder werden auf Basis des Verhältnisses der Bruttoinlandsprodukte (BIP) berechnet. Da die Höhe der Beiträge von der künftigen BIP-Entwicklung in den EFTA/EWR-Staaten abhängt, lässt sich vorab nicht genau bestimmen, wie hoch die Kosten für Liechtenstein ausfallen werden. Deshalb wird eine Indexierung des Verpflichtungskredits in Anlehnung an die BIP-Entwicklung vorgeschlagen. Aufgrund der jetzigen Zahlen kann davon ausgegangen werden, dass Liechtenstein jährlich 2,34 Millionen Euro und gesamthaft 16,41 Millionen Euro zum EWR-Finanzierungsmechanismus 2014-2021 beitragen wird.

Von den Beiträgen im Rahmen des mittlerweile fünften Finanzierungsmechanismus seit Inkrafttreten des EWR-Abkommens sollen jene 15 EU-Staaten profitieren, deren Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen weniger als 90 Prozent des EU-Durchschnitts beträgt. Unterstützt werden Programme in fünf Schwerpunktbereichen, insbesondere zu den Themen Innovation, Forschung und Bildung, soziale Inklusion und Armutsminderung, Umwelt, Energie und Klimawandel, Kultur, Zivilgesellschaft und Grundrechte sowie Justiz und Inneres. Zusätzlich sind 55 Millionen Euro für regionale Kooperationsprogramme reserviert, wovon der Grossteil zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit verwendet wird.

Kontakt:

Ministerium für Äusseres, Bildung und Kultur
Martin Frick, Leiter Amt für Auswärtige Angelegenheiten
T +423 236 60 50

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