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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Stellungnahme der Regierung zur Reform des Korruptionsstrafrechts und der vermögensrechtlichen Anordnungen verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 19. Januar 2016 die Stellungnahme zur Reform des Korruptionsstrafrechts und der vermögensrechtlichen Anordnungen verabschiedet.

Die Vorlage wurde vom Landtag in der 1. Lesung im Oktober 2015 ausdrücklich begrüsst. Fragen wurden hauptsächlich zum Tatbestandselement der Wissentlichkeit bei der Geld-wäschereibestimmung des § 165 des Strafgesetzbuches (StGB) und zur Anwendung des neu vorgeschlagenen Tatbestands der Privatbestechung (§ 309 StGB) bzw. der Abgrenzung zur Untreue nach § 153 StGB gestellt. Die Regierung beantwortet in ihrer Stellungnahme die vom Landtag aufgeworfenen Fragen. Der Landtag wird die Gesetzesvorlage voraus-sichtlich im März in zweiter Lesung behandeln.

Mit der gegenständlichen Reform werden die internationalen Anforderungen des Europarats und der UNO im Bereich der Korruptionsbekämpfung umgesetzt. Die Reform ermöglicht es Liechtenstein, korruptes Verhalten effektiv zu bekämpfen.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Amt für Justiz
Bernd Hammermann, Leiter
T +423 236 62 00

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