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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Revision der Naturgefahrenkarten Triesenberg und Triesen genehmigt

Vaduz (ots/ikr) -

Vor rund 15 Jahren hat Liechtenstein erstmals eine landesweite Naturgefahrenkarte entwickelt. Diese dient als Grundlage für das Naturgefahrenmanagement im Sinne von Investitions- und Raumplanung. Die erste Version der Karte wurde in den Jahren von 1997 bis 2001 erarbeitet. Gefahrenkarten weisen aufgrund natürlich (Ereignisse) und technisch (Schutzbauten) bedingter Systemänderungen den Charakter einer rollenden Planung auf. Zudem generiert der Fortschritt in Wissenschaft und Technik fortlaufend neue Erkenntnisse und Modelle, auf Grundlage derer sich eine periodische Neubeurteilung der Naturgefahrensituation aufdrängt. Bereits bei der Ersterstellung der ersten landesweiten Naturgefahrenkarte wurde deshalb eine neuerliche Überprüfung nach spätestens 15 Jahren in Aussicht gestellt. Die Regierung hat nun die überarbeiteten Naturgefahrenkarten für das rheintalseitige Siedlungsgebiet der Gemeinden Triesenberg und Triesen genehmigt. Auch künftig bilden die Gefahrenkarten im Sinne des Naturgefahrenmanagements eine wesentliche Grundlage bei der Planung von baulichen Schutzmassnahmen, wie auch in der Raumplanung, in der sie sich als Grundgrösse etabliert haben. Andererseits sind die Gefahrenkarten zwischenzeitlich im Bereich Notfallplanung und Ereignisbewältigung eine wesentliche Grundlage für die Einsatz- und Rettungskräfte im Ernstfall.

Resultate

Dank den umfangreichen Investitionen in den Schutz vor Naturgefahren, konnten insbesondere beim Hochwasserschutz im Verlaufe der letzten Jahre verschiedene, der in der ursprünglichen Karte ausgewiesenen Schutzdefizite, beseitigt werden. Das auf Grund eines breit angelegten Monitorings gewonnene Prozessverständnis erlaubte den beauftragten Experten, das Gefahrenpotential der Grossrutschung Triesenberg - Triesen gegenüber der Erstkartierung zumindest in gewissen Gebietsteilen zu relativieren. Die heute vorhandenen Simulationsmodelle zeigen aber auch, dass der Prozess 'Sturz' hinsichtlich seiner Intensität ursprünglich unterschätzt wurde. In Einzelfällen führen diese Erkenntnisse zu einer sensibleren Beurteilung der durch Steinschlag gefährdeten Gebiete. In der Gesamtschau über alle vier in der Gefahrenkarte dargestellten Prozesse darf eine Entschärfung der Gefahrensituation festgestellt werden. Eigentümer von Grundstücken, bei welchen im Gegensatz hierzu die Revision zu einer Verschärfung der Gefahrensituation innerhalb des zonierten Siedlungsgebietes führte, werden von der jeweiligen Gemeinde in den nächsten Wochen kontaktiert.

Umsetzung

Als objektive Darstellung der Gefahrenprozesse Rutschung, Wasser, Lawinen und Sturz ist die Naturgefahrenkarte für die Landes- und Gemeindebehörden mit der Genehmigung durch die Regierung verbindlich und ist bei allen raumwirksamen Tätigkeiten zu berücksichtigen. Des Weiteren werden die Gefahrenkarten nun den Gemeinden zur Umsetzung in die Ortsplanung übergeben.

Für die Öffentlichkeit sind die revidierten Gefahrenkarten ab sofort auf dem Geodatenportal der Liechtensteinischen Landesverwaltung aufgeschaltet: http://geodaten.llv.li/geoportal/naturgefahren.html.

Die zuständigen Amtsstellen des Landes werden Architekten und Ingenieure zu gegebener Zeit über die Bedeutung und Anwendung der revidierten Gefahrenkarten informieren.

Kontakt:

Amt für Bevölkerungsschutz
Emanuel Banzer
T +423 236 68 56

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