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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung genehmigt Stellungnahme zur Abänderung des Gesundheitsgesetzes und weiterer Gesetze

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. Oktober 2015 die Stellungnahme an den Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Gesundheitsgesetzes, des EWR-Arzneimittelgesetzes sowie des Polizeigesetzes aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Am 2. Oktober 2015 hatte der Landtag die Regierungsvorlage in erster Lesung beraten und mehrheitlich gutgeheissen. Die Abänderungen erfolgen aufgrund der Einführung einheitlicher Qualitäts- und Sicherheitsstandards für Organtransplantationen im EWR durch die Richtlinie 2010/53/EU (Organrichtlinie) und die dazugehörige Durchführungsrichtlinie 2012/25/EU.

Die Fragen anlässlich der ersten Lesung betrafen primär das einzurichtende Lebendspenderregister, es bestanden Unsicherheiten bezüglich des Datenschutzes. Liechtenstein ist gemäss der Organrichtlinie verpflichtet, ein Register der liechtensteinischen Lebendspender zu führen. In die Datenbank werden nur Personen eingetragen, die bereits ein Organ gespendet haben. Es handelt sich nicht um eine Datenbank, in der potentielle Lebendspender oder potentiell zur Verfügung stehende Organe aufgelistet werden. Das Register soll rein der Gesundheit der Lebendspender dienen, so werden diese beispielsweise nach erfolgter Organspende zu regelmässigen Nachkontrollen eingeladen. Die bestehenden Regulatorien im Bereich des Datenschutzes werden selbstverständlich eingehalten.

Gegenüber der Vorlage für die erste Lesung wurde die Bestimmung betreffend den Versicherungsschutz und Aufwandersatz lebender Spender modifiziert.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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