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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Bericht und Antrag zum Verfahrenshilferecht (1. Teil)

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 29. September 2015 den Bericht und Antrag zur Reform des Verfahrenshilferechts (1. Teil) verabschiedet.

In den letzten Jahren haben sich die Kosten der Verfahrenshilfe wesentlich erhöht, was u.a. auf einen starken Anstieg von Verfahrenshilfefällen zurückzuführen ist. Darüber hinaus hat der Staatsgerichtshof mit Urteil vom 27. Oktober 2014 entschieden, dass es gegen die Liechtensteinische Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst, wenn juristische Personen in Liechtenstein von der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Verfahrenshilfe ausgeschlossen werden. Diese Umstände erforderten ein Tätigwerden des Gesetzgebers.

Mit gegenständlicher Reform wird an dem bewährten Rechtsinstitut der Verfahrenshilfe festgehalten, da dies einem modernen und sozialen Staat, der die finanziell schwächer gestellten Personen in ihrer Rechtsverfolgung entsprechend unterstützen soll, entspricht. Es sollen jedoch zielführende Neuerungen eingeführt werden, damit die Kosten der Verfahrenshilfe stabilisiert bzw. gesenkt werden können.

Die Vernehmlassung brachte äusserst vielfältige und sehr umfangreiche Stellungnahmen hervor, welche eine grundlegende Auseinandersetzung mit den im Vernehmlassungsbericht vorgeschlagenen Gesetzesänderungen notwendig machte. Auf Grund des erwähnten Urteils des Staatsgerichtshofes - welches ab dem 2. Dezember 2015 Wirkung entfaltet - ist aber bereits bis Ende 2015 eine Bestimmung für die Verfahrenshilfe juristischer Personen zu schaffen. Um beiden Anforderungen - der gründlichen Befassung einerseits und der möglichst schnellen Einführung von Bestimmungen zur Verfahrenshilfe juristischer Personen andererseits - entsprechen zu können, hat die Regierung eine schrittweise Vorgehensweise gewählt und das Reformvorhaben in zwei Teilschritte unterteilt.

Mit dem heutigen Tag hat die Regierung einen Bericht und Antrag an den Landtag verabschiedet, mit welchem im Sinn eines ersten Teilschrittes der Revision eine Bestimmung für die Verfahrenshilfe juristischer Personen und durch eine Tarifsenkung im Rechtsanwaltsgesetz eine Kostensenkung auf den Weg gebracht werden. Die Behandlung des Berichts und Antrages ist für die November-Arbeitssitzung des Landtages vorgesehen. Die Regierung hat dem Landtag die abschliessende Behandlung der Vorlagen beantragt, damit die Anpassungen auf den 1. Januar 2016 in Kraft treten können.

Die darüber hinausgehenden Neuerungen, Gesetzesänderungen und insbesondere flankierende Massnahmen werden von einer Arbeitsgruppe im Licht der Vernehmlassungsergebnisse einer vertieften Prüfung unterzogen. Die Regierung plant sodann im Sinn eines zweiten Teilschrittes der Revision dem Landtag im Frühjahr 2016 einen weiteren Bericht und Antrag zur Behandlung vorzulegen.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Gerlinde Gassner, Generalsekretärin
T+ 423 236 64 47

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