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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Beantwortung der Interpellation zur Stiefkindadoption und zur Adoption verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Drei Abgeordnete hatten mit Datum vom 20. März 2015 die Interpellation zur Stiefkindadoption und zur Adoption eingereicht, welche vom Landtag in seiner Sitzung vom 6. Mai 2015 an die Regierung überwiesen wurde. Die Interpellanten thematisieren das geltende Adoptionsrecht Liechtensteins im Hinblick auf das liechtensteinische Partnerschaftsgesetz (PartG). Darüber hinaus werden Fragen zur Rechtslage von nicht in einer eingetragenen Partnerschaft lebenden homosexuellen Paaren sowie zur Adoption durch Einzelpersonen gestellt.

Die Regierung beantwortet mit der gegenständlichen Interpellationsbeantwortung die zwölf Fragen der Interpellanten zum liechtensteinischen Adoptionsrecht. Neben den Ausführungen zur Adoption im Inland, einschliesslich des Spezialfalls der "Stiefkindadoption", geht die Interpellationsbeantwortung auch auf die Rechtslage zur internationalen Adoption ein.

Die Regierung greift darüber hinaus den in der Interpellation mehrfach gemachten Vergleich zu den Nachbarstaaten Österreich und Schweiz auf und dokumentiert im Rahmen rechtsvergleichender Ausführungen die rechtlichen Grundlagen zur Adoption in diesen Ländern.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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