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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zum Namensrecht eingetragener Partner

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 1. September 2015 den Vernehmlassungsbericht zum Namensrecht eingetragener Partner verabschiedet. Die Vernehmlassungsfrist endet am 1. November 2015.

Mit dieser Reform soll das liechtensteinische Namensrecht der eingetragenen Partner dem Namensrecht der Ehegatten gleichgestellt werden, nachdem vermehrt Stimmen für eine entsprechende Reform laut geworden sind.

Künftig soll eingetragenen Partnern die Möglichkeit eröffnet werden, dass entweder ein jeder - wie bisher - den eigenen Namen behält oder sie eine Erklärung abgeben, welchen ihrer Namen sie als gemeinsamen Namen tragen möchten. In dem zuletzt genannten Fall kann der Partner oder die Partnerin, dessen bzw. deren Namen nicht gemeinsamer Name wird, seinen bisherigen Namen durch Voran- oder Nachstellen dem gemeinsamen Namen hinzufügen und damit einen Doppelnamen führen.

Diejenige Person, die ihren Namen bei der Eintragung der Partnerschaft geändert hat, behält diesen Namen grundsätzlich auch nach der Auflösung der Partnerschaft. Allerdings kann sie jederzeit ihren bisherigen Namen wieder annehmen. Im Übergangsrecht ist schliesslich vorgesehen, dass auch Partner, die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes ihre Partnerschaft eingetragen haben, jederzeit erklären können, dass sie einen gemeinsamen Namen oder - einer von ihnen - einen Doppelnamen tragen möchten.

"Diese Anpassung des Namensrechts für eingetragene Partner entspricht einem zunehmend geäusserten Bedürfnis und trägt dem Gleichheitsgrundsatz Rechnung. Entsprechende Anpassungen wurden auch in den angrenzenden Nachbarländern bereits gesetzlich umgesetzt", erklärt Regierungschef-Stellvertreter und Justizminister Thomas Zwiefelhofer anlässlich der Verabschiedung des Vernehmlassungsberichts.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Heino Helbock, Amt für Justiz
T +423 236 74 25

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