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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zur Abänderung Bankengesetzes und weiterer Gesetze in Bezug auf leitende Revisoren

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 7. Juli 2015 den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des BankG, des EGG, des ZDG, des IUG, des VVG, des VersAG sowie des BPVG hinsichtlich der Qualifikation leitender Revisoren verabschiedet.

Leitende Revisoren

Bislang ist für die Tätigkeit als leitender Revisor nur in jenen Fällen eine Wirtschaftsprüferbewilligung eine zwingende Voraussetzung, in denen dies spezialgesetzlich ausdrücklich gefordert ist. Mit der gegenständlichen Vorlage soll hier eine einheitliche Rechtslage geschaffen werden. Durch das Anknüpfen an eine anerkannte inländische Berufsqualifikation soll die hohe Qualität der spezialgesetzlichen Prüfung sichergestellt werden. Diese Änderung entspricht den internationalen Standards und dient der Reputation und Stabilität des Finanzmarktes Liechtenstein.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Andreas Fuchs
T +423 236 7424

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