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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige

Vaduz (ots/ikr) -

Das Ausländer- und Passamt nimmt vom 1. August bis spätestens 31. August 2015 Bewerbungen für die Auslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige entgegen. Die Vorauslosung findet am 11. September 2015 und die Schlussauslosung am 13. November 2015 statt.

Jährlich werden zwei Auslosungsverfahren unter Aufsicht eines Landrichters beim Ausländer- und Passamt durchgeführt, bei denen gesamthaft 28 Bewilligungen zum Stellenantritt und 8 Bewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme in Liechtenstein erteilt werden. Das erste Auslosungsverfahren im Jahr 2015 wurde bereits im Frühjahr abgeschlossen. Die Vorauslosung im Herbst wird am 11. September 2015 stattfinden. Die Bewerbungen dafür können vom 1. August bis spätestens 31. August 2015 beim Ausländer- und Passamt eingereicht werden.

Für das Jahr 2015 legte die Regierung pro Auslosungsverfahren folgende Quoten fest:

   a) Erwerbstätige (unselbständige und selbständige): 14 
      Aufenthaltsbewilligungen;
   b) Nicht-Erwerbstätige (Personen, die im Inland keiner 
      Erwerbstätigkeit nachgehen dürfen): 4 Aufenthaltsbewilligungen.

Im Rahmen einer Vorauslosung werden bei den Erwerbstätigen 28 Personen und bei den Nicht-Erwerbstätigen 8 Personen ausgelost, welche die Voraussetzungen - EWR-Staatsangehörigkeit, fristgerechte Einreichung, vollständig ausgefüllte Gesuchsformulare und rechtzeitige Gebühreneinzahlung - erfüllen. Diese Personen nehmen dann an der Schlussauslosung vom 13. November 2015 teil.

Für die rechtzeitige Einreichung der Bewerbung sind das Datum des Poststempels sowie das Valutadatum der Bankeinzahlung (Zahlungseingang bei der Liechtensteinischen Landesbank) massgebend.

Auf kroatische Staatsangehörige finden mindestens bis zum 30. Juni 2018 hinsichtlich des Zugangs zum Arbeitsmarkt als Arbeitnehmer und der Wohnsitznahme zur unselbständigen Erwerbstätigkeit die für Drittstaatsangehörige geltenden Bestimmungen Anwendung. Kroatische Staatsangehörige können somit nur am Auslosungsverfahren teilnehmen, wenn diese entweder selbständig erwerbstätig oder erwerbslos sind.

Nähere Auskunft über das Auslosungsverfahren gibt ab sofort die Homepage des Ausländer- und Passamtes: www.apa.llv.li.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Thomas Amann, Leiter Bewilligungen
T+ 423 236 61 45

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