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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zum Verfahrenshilferecht

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 2. Juni 2015 den Vernehmlassungsbericht zur Reform des Verfahrenshilferechts verabschiedet. Die Vernehmlassungsfrist endet am 2. August 2015.

In den letzten Jahren haben sich die Kosten der Verfahrenshilfe wesentlich erhöht, was u.a. auf einen starken Anstieg von Verfahrenshilfefällen zurückzuführen ist. Darüber hinaus hat der Staatsgerichtshof mit Urteil vom 27. Oktober 2014 entschieden, dass es gegen die Liechtensteinische Verfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention verstösst, wenn juristische Personen in Liechtenstein von der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Verfahrenshilfe ausgeschlossen werden. Diese Umstände erforderten ein Tätigwerden des Gesetzgebers.

Mit gegenständlicher Reform wird an dem bewährten und aus rechtsstaatlicher Sicht notwendigen Rechtsinstitut der Verfahrenshilfe festgehalten. Es sollen jedoch zielführende Neuerungen eingeführt werden, damit die Kosten der Verfahrenshilfe stabilisiert bzw. gesenkt werden können.

So soll künftig die Beigebung eines Verfahrenshelfers zur Vertretung vor Gericht nur noch dann möglich sein, wenn dies zur Wahrung der Rechte auch tatsächlich notwendig ist, was lediglich bei entsprechend schwieriger Sach- und Rechtslage der Fall ist. Weiters ist ein Verfahrenshilfeantrag in Zukunft nur in Verbindung mit einem verfahrenseinleitenden Schriftsatz beim Prozessgericht zu stellen oder zu protokollieren. Mit dieser Massnahme sollen aussichtslose oder gar mutwillige Verfahren hintangehalten bzw. die Anzahl an Verfahrenshilfefällen deutlich reduziert werden.

Eine weitere Neuerung betrifft die Beschränkung der Rechtsmittelmöglichkeiten. Im Rahmen der Bewilligung der Verfahrenshilfe soll künftig nur noch ein Rechtsmittel eingebracht werden können, was die Verfahrensdauer wesentlich verkürzen soll. Auch die Verjährungsfrist wird im Zuge dieser Reform von drei Jahren auf zehn Jahre verlängert. Darüber hinaus soll das Rückforderungsrecht gestärkt und öfter ausgeübt werden.

Schliesslich sind entsprechende Anpassungen bzw. Senkungen im Rechtsanwaltstarif für Verfahrenshilfeangelegenheiten vorgesehen. "Die mit dieser Reform vorgeschlagenen Neuerungen zielen darauf ab, die Effektivität der Leistungen im Verfahrenshilferecht zu erhöhen, Missbrauchsfälle hintanzuhalten und die Verfahrenshilfekosten des Landes Liechtenstein zu senken," teilte Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer anlässlich der Verabschiedung des Vernehmlassungsberichts mit.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Gerlinde Gassner, Generalsekretärin
T +423 236 64 47

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