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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Postulatsbeantwortung betreffend Sicherung der Progression bei der Einkommens- und Vermögenssteuer verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Mai 2015 die Postulatsbeantwortung betreffend Sicherung der Progression bei der Einkommens- und Vermögenssteuer zu Handen des Landtages verabschiedet.

Im Postulat wird die Regierung eingeladen zu prüfen, inwieweit die Optierung zur stellvertretenden Besteuerung von Begünstigungen an Vermögensstrukturen zu einer Steueroptimierung (Umgehung der Progression) verwendet kann. Weiters soll aufgezeigt werden, mit welchen Massnahmen einer allfälligen Umgehung der Progression entgegengewirkt werden kann und welche Konsequenzen dabei zu erwarten sind.

Die Regierung macht in der Postulatsbeantwortung Ausführungen zur Anzahl der Optierungen, zu den Vermögen, welche der stellvertretenden Besteuerung unterliegen, sowie zu anwendbaren Tarifstufen. Die Auswertung zeigt auf, dass nach aktuellem Stand in den Tarifstufen unterhalb der Maximalprogression die Anzahl der Strukturen sowie der Umfang der versteuerten Vermögen relativ gering sind.

Anhand von Berechnungsbeispielen zeigt die Regierung auf, wie sich die Errichtung von verschiedenen Vermögensstrukturen und anschliessender Optierung auf die Steuerbelastung mit und ohne Berücksichtigung von Strukturkosten auswirkt und welche steuerlichen Auswirkungen die Einführung der Maximalprogression bei stellvertretender Vermögensbesteuerung hätte. Unter Berücksichtigung von Strukturkosten wird der Steuereinsparungseffekt aus Sicht des Optierenden weitgehend oder gänzlich kompensiert.

Die Regierung sieht derzeit keinen Anlass, durch eine entsprechende Anpassung des Steuergesetzes die Optierungsmöglichkeit abzuschaffen bzw. die Maximalprogression bei Optierung einzuführen. Beide dieser Varianten bringen deutliche Nachteile mit sich.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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