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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Abänderung des Markenschutzgesetzes und des Patentanwaltsgesetzes: Regierung genehmigt Bericht und Antrag an den Landtag

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Mai 2015 den Bericht und Antrag zur Abänderung des Markenschutzgesetzes und des Patentanwaltsgesetzes genehmigt.

Die vorgeschlagenen Änderungen betreffen zum einen die Kompetenzen der Zollbehörden und sollen dem Problem von Fälschungen und Piraterie entgegentreten und den Bedürfnissen der Wirtschaft gerecht werden. Aufgrund des einheitlichen Zollgebietes ist es notwendig, diese zollrechtlichen Bestimmungen auch im liechtensteinischen Markenschutzgesetz nachzuführen, um so ein einheitliches Schutzgebiet mit einheitlichen Kompetenzen der Zollbehörde gewährleisten zu können.

Zum anderen enthält die Vorlage eine Abänderung von Art. 39, welcher bis anhin vorsieht, dass ein von einem ausländischen Markeninhaber zwingend zu bestellender Vertreter in Liechtenstein niedergelassen sein muss. Diese Bestimmung verletzt die Dienstleistungsverkehrsfreiheit der Rechts- und Patentanwälte und benachteiligt den EWR-Markeninhaber.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Tatjana Hadermann
T +423 236 64 43

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