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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet Interpellationsbeantwortung betreffend Massnahmen gegen die Verbreitung von radikalem Gedankengut

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. März die Interpellationsbeantwortung betreffend Massnahmen gegen die Verbreitung von radikalem Gedankengut zuhanden des Landtags verabschiedet.

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung der internationalen Sicherheitslage wurden mit der im Dezember 2014 vom Landtag an die Regierung überwiesenen Interpellation der Abgeordneten der VU Fragen zur möglichen Gefährdung der inneren Sicherheit durch die Verbreitung von radikalem Gedankengut in Liechtenstein sowie Fragen nach einem allfälligen Handlungsbedarf im gesetzgeberischen und präventiven Bereich aufgeworfen.

Keine Hinweise auf Radikalisierungsprozesse in Liechtenstein - Zusammenarbeit mit Nachbarstaaten zentral

Die Regierung weist in ihrem Bericht darauf hin, dass angesichts der Tatsache, dass die Radikalisierung junger Personen vor allem über das Internet und soziale Medien erfolgt, das Risiko einer Verbreitung von radikalem Gedankengut grundsätzlich auch in Liechtenstein gegeben ist. Bislang liegen allerdings keine konkreten Hinweise in dieser Richtung vor. Die Interpellationsbeantwortung zeigt zudem auf, dass die Mittel zur Identifizierung wie auch zur Überwachung potentieller Gefährder in Liechtenstein begrenzt sind, weshalb eine enge Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden sowie die Einbindung in entsprechende Gremien auf europäischer und internationaler Ebene für Liechtenstein von zentraler Bedeutung ist.

Massnahmen zur Extremismus-Bekämpfung überprüft - Dialog mit muslimischer Gemeinschaft stärken

Im präventiven Bereich gilt es insbesondere den Dialog mit der muslimischen Gemeinschaft zu fördern, um Radikalisierungsprozesse frühzeitig erkennen und verhindern zu können. Daneben spielt aber auch die Prävention und Sensibilisierung im Schulalltag eine wichtige Rolle.

Wie die umliegenden Staaten ist auch Liechtenstein laufend gefordert, die bestehenden Möglichkeiten zur Bekämpfung bzw. Verhinderung extremistischer Aktivitäten kritisch zu überprüfen. Um die kompromisslose Ablehnung radikaler und terroristischer Tendenzen zum Ausdruck zu bringen und sämtliche Aktivitäten terroristischer Gruppierungen unter Strafe zu stellen, hat die Regierung vor kurzem einen Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Strafgesetzbuchs und des Bürgerrechtsgesetzes verabschiedet. Darüber hinaus sind aufgrund der Situation im Land derzeit keine weitergehenden Massnahmen angezeigt.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Claudia Gerner
T +423 236 65 93

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