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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Interpellationsbeantwortung zur Pauschalbesteuerung

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. Oktober 2014 die Interpellationsbeantwortung betreffend Besteuerung nach dem Aufwand (Pauschalbesteuerung) verabschiedet. In der Interpellation wurden an die Regierung verschiedene Fragen zu dieser Besteuerungsart gestellt, insbesondere betreffend der zur Anwendung gelangenden Bestimmungen, unter welchen Bedingungen festgesetzte Steuerbeträge geändert werden können, wie oft in den letzten drei Jahren Steuerbeträge geändert worden sind, wie eine Umstellung unter die Vermögens- und Erwerbssteuer möglich ist und deren Anzahl, und welche Aspekte bei der Entscheidung über die Besteuerung nach dem Aufwand geregelt werden.

Die Regierung geht in der Interpellationsbeantwortung auf die einzelnen Fragen ein. Es kann zusammenfassend festgehalten werden, dass die Steuerbeträge abgeändert werden können und dies in der Vergangenheit auch erfolgt ist. Ebenso ist eine Umstellung auf die Vermögens- und Erwerbssteuer möglich, was in der Vergangenheit ebenfalls schon erfolgt ist.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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