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Fürstentum Liechtenstein

ikr: LKW und LGV - Anpassung der Eignerstrategien

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 26. August 2014 die Eignerstrategien der Liechtensteinischen Gasversorgung (LGV) und der Liechtensteinischen Kraftwerke (LKW) angepasst und sie zur Kenntnisnahme an den Landtag überwiesen.

Die Anpassung der beiden Eignerstrategien von LGV und LKW erfolgte aus mehreren Gründen. Neben dem grundsätzlichen Anliegen einer zu vereinheitlichenden Abschöpfungspolitik bei den öffentlichen Unternehmen standen die Anpassungen auch in Zusammenhang mit der Sanierung des Staatshaushalts. Das Regierungsprogramm 2013-2017 hält unter dem Handlungsfeld "Staatshaushalt ausgleichen" als eine der Massnahmen Folgendes fest: "Gemeinsam mit den staatsnahen Betrieben wird eine Ausschüttungspolitik festgelegt, die den Interessen des Unternehmens sowie des Staates Rechnung trägt". Zur Umsetzung dieser Massnahme wurden die vier öffentlichen Unternehmen Post AG, Telecom Liechtenstein AG (TLI), LKW und LGV hinsichtlich ihrer Ertragsmöglichkeiten aus Sicht des Eigners erneut analysiert und die zum Teil bereits bestehenden Regelungen betreffend den Mittelrückfluss an den Staat hinterfragt. Anlässlich der Schaffung der Beteiligungsstrategie für die TLI (Kenntnisnahme im Juni-Landtag 2014) wurden die gleichen Gewinnabschöpfungsvorgaben wie bei der Post AG eingeführt. Damit waren noch die Eignerstrategien von LKW und LGV hinsichtlich Gewinnabschöpfung zu überarbeiten und im Sinne einer einheitlichen Abschöpfungspolitik anzupassen.

Während die LGV aufgrund entsprechender Abmachungen aus der Entstehungszeit bislang keine Mittel an den Staat als Eigentümer zurückführten, lieferten die LKW per Verzinsung ihres Dotationskapitals einen Beitrag von rund CHF 1.1 Mio. pro Jahr an den Staatshaushalt ab. In Zukunft soll auch bei diesen beiden Unternehmen ein fixer Prozentsatz des Reingewinns an den Staat zurückgeführt werden. Damit wurde für die LGV und die LKW eine analoge Regelung wie bei der Post AG und der TLI getroffen. Durch die neuen Regelungen - inklusive jener, die bei der TLI eingeführt worden ist - erwartet die Regierung in den kommenden Jahren Mehreinnahmen von jährlich ca. CHF 3.5 Mio., selbstverständlich immer abhängig von der Geschäftsentwicklung.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Simon Biedermann, persönlicher Mitarbeiter des
Regierungschef-Stellvertreters
T +423 236 76 68

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